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vfa: Bei Mischpreisen ist jetzt der Gesetzgeber gefordert

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat in einem aktuellen Urteil Mischpreise bei Arzneimitteln in Frage gestellt. Das LSG hat – wie schon in seiner Eilentscheidung vom März – Zweifel an der ausreichenden Rechtsgrundlage für Mischpreise formuliert.

28.06.2017

Dazu sagt Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Pharma-Unternehmen: "Gesetze, die nicht präzise sind, gefährden die Patientenversorgung. Bisher funktioniert der Mischpreis in der Praxis gut, unterstützt die Therapiefreiheit der Ärzte und sorgt für eine sichere Versorgung der Patienten. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln. Nur so kann eine Hängepartie zu Lasten der Versorgungsqualität noch verhindert werden."

Der Mischpreis ist die beste Option, um vielen Patienten ohne bürokratischen Aufwand eine gute Therapie mit zugelassenen Arzneimitteln zu ermöglichen. In Deutschland wären allein 46 Medikamente und 8,4 Millionen Patienten betroffen, wenn Mischpreisen die Rechtsgrundlage entzogen wird.

 

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