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VdPB kritisiert Tabubruch in der Gesetzgebung - keine Pflege nach Kassenlage

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) kritisiert zahlreiche Punkte, die im aktuellen Kabinettsentwurf für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) formuliert sind. „Der vorgelegte Entwurf lässt erhebliche Zweifel am Willen und der Fachkompetenz des BMG zur Umsetzung eines Personalbemessungsverfahren aufkommen“ fasst VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner diese Kritik zusammen.

14.09.2022

Die als Kernstück des Gesetzes vorgesehene übergangsweise Einführung eines Personalbemessungsverfahrens zeigt zahlreiche Mängel. Der von Bundesminister Lauterbach vorgelegte Entwurf muss deshalb dringend nachgebessert werden.

„Wenn für eine zu erlassende Verordnung vorab das Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen herzustellen ist, bedeutet dies eine beispiellosen Tabubruch in der Krankenhausfinanzierung“ verdeutlicht Sigl-Lehner seine Kritik. „Angesichts der bisherigen sozialpolitischen Positionierungen des derzeitigen Bundesfinanzministers ist hier das schlimmste zu befürchten: eine völlige Wirkungslosigkeit des Bemessungsverfahrens“ erläutert der Präsident der VdPB weiter.

Die PPR 2.0 soll entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht unmittelbar eingeführt werden. Vielmehr erhält das BMG nun zunächst nur die Ermächtigung per Verordnung „ein Instrument zur Personalbemessung“ einzuführen, „unter Berücksichtigung des Konzeptes der Pflegepersonalregelung PPR 2.0“. Eine bereits im Jahr 2020 durchgeführte wissenschaftliche Erprobung soll nochmals durchgeführt werden. Mit einer schnellen Umsetzung der PPR 2.0 ist deshalb nicht zu rechen. Stattdessen wird eine Einführung auf das Jahr 2024 hinausgeschoben.

Die Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken haben weder Zeit noch Verständnis für weitere Zwischenschritte. Systematisch ermittelter Pflegebedarf besteht zum Zeitpunkt an dem er festgestellt wird und nicht erst ein oder zwei Jahre später. Die Patienten können auch nicht „schrittweise“ gepflegt werden.

„Die sofortige Einführung der PPR 2.0 per Gesetz, keine unnötigen weiteren Erprobungen und Modifikationen und keine weiteren Zeitverzögerungen mehr. Das alles ist sachlich unnötig und führt zu weiteren Belastungen und steigendem Implementierungsaufwand“ fordert Georg Sigl-Lehner deshalb für die VdPB.

In einem Positionspapier hat die VdPB ihre weiteren Kritikpunkte am Entwurf des KHPflEG sowie konstruktive Forderungen ausführlich zusammengefasst. Das Positionspapier ist über die Homepage der VdPB abrufbar.

 

Die VdPB

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit für die Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege und die Erfassung der Fortbildungsnachweise für Praxisanleitungen zuständige Behörde. Seit dem 01. Januar 2021 ist die VdPB auch zuständig für die Regelung der pflegerischen Weiterbildung nach AVPfleWoqG. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Präsident der VdPB ist Georg Sigl-Lehner.

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