vdek begrüßt Pflicht zur Teilnahme am DIVI Intensivregister
16.04.2020
„Es ist gut, dass das Bundesgesundheitsministerium mit seiner Verordnung zum Intensivregister die Versorgungssicherheit weiter erhöht. Die Online-Datenbank wird die nötige Transparenz schaffen und kann so entscheidend mithelfen, dass wir für den Fall einer Ausweitung der Pandemie bestmöglich gerüstet sind. Damit können die Krankenhäuser die Corona-Pandemie auch bei stark steigenden Fallzahlen so gut bewältigen wie bisher“, sagte Elsner. Krankenhäuser, deren Beatmungsplätze ausgelastet sind, sollen in dem neuen Register unter www.intensivregister.de/#/intensivregister schnell eine Klinik in der Nähe finden, an die sie Covid-19-Patienten weiterleiten können. Das gehe aber nur, wenn alle Krankenhäuser ihre verfügbaren Kapazitäten registrieren und diese Meldungen tagesaktuell sind, so Elsner.
Register benötigt verlässliche Datenlieferung
Elsner betonte: „Das Register kann nur optimal funktionieren, wenn es alle nötigen Daten erhält. Wir rufen die Krankenhäuser daher dazu auf, die Informationen fristgerecht zu liefern.“ Laut „DIVI IntensivRegister-Verordnung“ müssen die Krankenhäuser täglich Informationen an das neue Register übermitteln, darunter die Zahl der freien Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit und eine Einschätzung der Kapazitäten für Neuaufnahmen in den nächsten 24 Stunden. Die Plattform war vor vier Wochen online gegangen. Bislang war die Teilnahme am Register für Krankenhäuser freiwillig.
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Michaela Gottfried |