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STADA schließt Rabattverträge mit AOK Nordost und IKK Classic für Cannabis-Vollextrakte

Durch den Abschluss von Rabattverträgen mit der AOK Nordost sowie der IKK Classic trägt STADA zur Wirtschaftlichkeit der Verordnung von medizinischem Cannabis bei und erleichtert Patienten den Zugang zu dieser ergänzenden Therapiemöglichkeit. Beide Verträge schließen die Cannabis-Vollextrakte der Marke CannabiStada® ein, die durch die Tochtergesellschaft STADAPHARM GmbH vertrieben wird.

25.01.2022

Während der Vertrag mit der AOK Nordost bereits seit Dezember 2021 besteht und auch in der Lauertaxe hinterlegt ist, tritt der Rabattvertrag mit der IKK Classic am 1. Februar 2022 in Kraft. Mit dem Abschluss der Rabattverträge leisten die Vertragspartner einen wichtigen Beitrag zu einer wirtschaftlichen Versorgung von Patienten, die von medizinischem Cannabis profitieren können. Die häufigsten Gruppen sind dabei regelmäßig Patienten mit starken Schmerzen, aber auch mit neurologischen oder onkologischen Erkrankungen sowie Palliativpatienten.

Madlen Kuhr, Leiterin der Business Unit Cannabis bei STADAPHARM: „Innerhalb des STADA-Konzerns sind wir bei der STADAPHARM GmbH für das Geschäft der Spezialtherapeutika in Deutschland und damit für die Versorgung genau solcher Patientengruppen zuständig. Wir freuen uns sehr, dass wir zu den ersten Pharmaunternehmen gehören, die sich proaktiv um die Wirtschaftlichkeit der Verordnung von Cannabis kümmern und nun eng mit zwei der wichtigsten gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten. Im Sinne unseres Auftrags ‚Caring for People’s Health as a Trusted Partner‘ tragen wir damit auch zur Akzeptanz von medizinischem Cannabis als zusätzliche Behandlungsmethode und zur Erleichterung der Kostenübernahme bei.“

Medizinisches Cannabis (CannabiStada®) von STADA seit März 2021 erhältlich
STADA hatte medizinisches Cannabis unter dem Markennamen CannabiStada® bereits im März 2021, zunächst mit vier verschiedenen Cannabis-Blüten, in den Markt eingeführt. Inzwischen sind auch folgende Vollspektrum-Extrakte verfügbar, für die die Rabattverträge gelten: CannabiStada® Extrakt THC 25/CBD 1, CannabiStada® Extrakt THC 10/CBD 10 und CannabiStada® Extrakt THC 1/CBD 25. Die Produkte sollen unter anderem chronischen Schmerzpatienten helfen, die trotz etablierter Therapien, wie z. B. mit Opioiden, unter Schmerzen leiden oder bei denen es zu starken/anhaltenden Medikamenten-nebenwirkungen kommt. Weiterhin kann medizinisches Cannabis auch bei Patienten mit Spastiken, bei Multipler Sklerose und weiteren neurologischen und onkologischen Therapiefeldern eingesetzt werden.

Die CannabiStada® Vollspektrumextrakte sind patientenindividuell dosier- und kombinierbar. Die Extraktion erfolgt immer aus gleichbleibenden Kultivaren. CannabiStada®-Vollextrakte können auf einen Löffel, Brot, Butterkeks oder ein Stück Zucker getropft und eingenommen werden1.

Madlen Kuhr betont: „Die patientenindividuelle Therapie steht für uns nach wie vor im Fokus. Dabei liegt die Therapiehoheit selbstverständlich beim behandelnden Arzt, weswegen eine Substitution von Extrakten untereinander in der Apotheke trotz Rabattverträgen weiterhin ausgeschlossen bleibt. Wir werden uns auch in Zukunft für die Akzeptanz von medizinischem Cannabis einsetzen und haben bereits Gespräche mit weiteren Krankenkassen aufgenommen.“

1 Häußermann K, Grotenhermen F, Milz E. Cannabis. Arbeitshilfe für die Apotheke. 2. aktualisierte Auflage. Deutscher Apothekerverlag, Stuttgart. 2018.

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