Koalitionsvereinbarung - Lösungsansätze für Arzneimittelversorgung bleiben vage
07.02.2018
Um dem demografischen Wandel zu begegnen, wären zum Beispiel die Aufhebung des Preismoratoriums und eine Reform des Festbetragssystems erste wichtige Schritte. "Insbesondere altersgerechte Darreichungsformen werden in einer älter werdenden Bevölkerung immer wichtiger. Das Preismoratorium sowie das Festbetragssystem bremsen solche patientenrelevanten Weiterentwicklungen von Arzneimitteln aber aus. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verfügt mittlerweile über rekordverdächtige Rücklagen. Da wirken innovationsfeindliche Zwangsmaßnahmen anachronistisch", ergänzt Kortland.
Bezüglich der Sicherung der Arzneimittelversorgung in ländlichen Regionen wird ein Lösungsansatz zumindest in Erwägung gezogen. Kortland: "Wir begrüßen, dass die Sicherstellung der flächendeckenden und wohnortnahen Arzneimittelversorgung in der Koalitionsvereinbarung eine Rolle spielt. Das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist eine sinnvolle Maßnahme, um dem Wettbewerbsnachteil gerade der Vor-Ort-Apotheken auf dem Land gegenüber ausländischen Versandapotheken zeitnah und wirksam zu begegnen."
Dass der Pharmadialog fortgesetzt werden soll, ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Denn nur in ressortübergreifenden Gesprächen lässt sich ein gemeinsames Verständnis dafür schaffen, wie eine Arzneimittelversorgung der Zukunft gestaltet werden kann. "Ein fortgesetzter Pharmadialog muss in der Politik zur Bereitschaft führen, die Arzneimittelversorgung wirklich nachhaltig sichern zu wollen. Er darf nicht in innovationsfeindliche Maßnahmen zur Kostendämpfung münden", sagt Kortland.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von mehr als 420 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die verschreibungspflichtigen als auch die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen Medizinprodukte.
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