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vdek ruft zum Ideenwettbewerb „Heimvorteil für mehr Gesundheit“ auf

Bewegung – Ernährung – Geistige Fitness – Beschützt fühlen – Schönes erleben in der Gemeinschaft. Wie kann die Gesundheit von Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einer stationären Pflegeeinrichtung leben, gefördert werden? Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und seine Mitgliedskassen (BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse) möchten dies von den Menschen erfahren, die es am besten wissen müssen: von Pflegebedürftigen, Pflegekräften, Pflegeeinrichtungen, Angehörigen oder ehrenamtlich tätigen Menschen selbst. Diese Menschen sind aufgerufen, vom 30.6.2017 bis zum 30.9.2017 an dem bundesweiten Ideenwettbewerb „Heimvorteil für mehr Gesundheit“ des vdek teilzunehmen. Gesucht werden die besten Ideen zur Stärkung der Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen.

30.06.2017

„Pflegebedürftige Menschen verfügen über Gesundheitspotenziale, die wir aktivieren müssen. Gemeinsam etwas aktiv erleben, sich bewegen, es gibt viele Möglichkeiten, positiv auf die Gesundheit Einfluss zu nehmen. Das stärkt die Lebensqualität und das Wohlbefinden. Deshalb ist Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen so wichtig“, sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Prämiert werden innovative Ideen, die speziell auf die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner zugeschnitten sind. Maßgebliche Kriterien der Bewertung sind Bedarfsgerechtigkeit, Qualität und Niedrigschwelligkeit. Die drei besten Ideen werden bei der Verwirklichung finanziell sowie mit professionellem Know-how unterstützt.

Mit diesen Aktivitäten zur Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen setzen die Ersatzkassen auch ein Ziel des Präventionsgesetzes von 2015 um. Darin hat der Gesetzgeber neue Rahmenbedingungen geschaffen, um die Gesundheit von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen zu fördern. Die Pflegekassen sollen den Einrichtungen Beratungsangebote zur Gesundheitsförderung anbieten und sie bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützen. Welche Maßnahmen die Pflegekassen unterstützen dürfen, legt der „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ des GKV-Spitzenverbandes fest.

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