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Uniklinika bei besonders aufwendigen Krankenhausfällen weiterhin unterfinanziert

Am 16. März hat die Selbstverwaltung den 2. Extremkostenbericht des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht. Er zeigt, dass die untersuchten Universitätsklinika und Maximalversorger weiterhin beträchtliche Finanzierungslücken von durchschnittlich 3,5 Mio. Euro pro Klinikum durch sogenannte Extremkostenfälle haben. Das Defizit beträgt hochgerechnet auf alle Uniklinika knapp 100 Millionen Euro. Grund ist ihr im Vergleich zu anderen Krankenhäusern überproportionaler Anteil an besonders aufwendigen und teuren Behandlungen und die dafür erforderliche Vorhaltung.

17.03.2016

Der Extremkostenbericht zeigt außerdem, dass Uniklinika und Maximalversorger im Bereich der Extremkostenfälle nach wie vor deutlich schlechter finanziert sind als kleinere Krankenhäuser. Das gilt für das gesamte Spektrum medizinischer Leistungen. Das hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich geändert. Während Universitätsklinika und Maximalversorger überproportional viele unterfinanzierte Fälle haben, haben die anderen Krankenhäuser überdurchschnittlich viele überfinanzierte Fälle. „In größeren Krankenhäusern werden tendenziell mehr Patienten mit ungewöhnlichen oder besonders schweren Krankheitsverläufen behandelt. Der Vorhalteaufwand ist entsprechend hoch. Das Entgeltsystem trägt diesen leistungs- und strukturbedingten Kostenunterschieden nicht ausreichend Rechnung“, sagt Prof. Dr. D. Michael Albrecht, 1. Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika (VUD).

Anzuerkennen ist, dass es dem InEK im Vergleich zum Vorjahr gelungen ist, die Abbildung von besonders aufwendigen und teuren Fällen im Fallpauschalenkatalog zu verbessern. Dies ändert jedoch nichts daran, dass Universitätsklinika und Maximalversorger hier weiterhin erhebliche Finanzierungslücken haben. Darüber hinaus besteht das Ungleichgewicht in der Vergütung zwischen den unterschiedlichen untersuchten Krankenhausgruppen im Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert fort.

„Bei der Finanzierung von Extremkostenfällen besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Das Krankenhausstrukturgesetz hat dieses seit Jahren existierende Problem leider ausgeblendet“, erläutert Prof. Dr. Heyo Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentages. „Notwendig ist ein klares Konzept, wie diese Verwerfungen im Fallpauschalensystem beseitigt und die Finanzierungslücken geschlossen werden sollen. Diese Diskussion müssen wir dringend führen. Ein schlichtes „Weiter so“ ist keine Option“, ergänzt Albrecht.

Pressekontakt:

Stephanie Strehl-Dohmen
Deutsche Hochschulmedizin e.V.
Tel.: +49 (0) 30 3940517-25
E-Mail: strehl-dohmen@uniklinika.de

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