TSVG: Arztnetze dürfen Medizinische Versorgungszentren gründen
15.03.2019
„Der Bundestag hat entschieden, dass von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) anerkannte Praxisnetze künftig Medizinische Versorgungszentren (MVZ) betreiben dürfen. Eine Beschränkung auf unterversorgte Gebiete besteht nicht.
Damit hat nun auch die zweite politische Forderung der Agentur Deutscher Arztnetze e.V. Einzug in die ambulante ärztliche Versorgung gefunden. 2015 wurde im Rahmen des GKV-Versorgungsgesetzes eine Akkreditierungsmöglichkeit nach §87b SGB-V geschaffen. Diese ermöglicht bereits heute vielen Praxisnetzen in Deutschland eine Weiterentwicklung.
Medizinische Versorgungszentren in der Trägerschaft von anerkannten Praxisnetzen bieten die Chance auf Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung in der Hand regional verankerter Ärztinnen und Ärzte in freiberuflicher Tätigkeit unabhängig von Kapitalinvestoren. Praxisabgaben können innerhalb der Kollegenschaft erfolgen. Ein Einstieg in die Praxistätigkeit wird durch die Option angestellter Tätigkeit und späterer Selbstständigkeit in Medizinischen Versorgungszentren erleichtert.
Darüber hinaus stellen Praxisnetz-MVZ eine Chance auf weitere Professionalisierung von Netzen dar. Die Grundidee von Netzen, eine besser koordinierte und kooperative ärztliche Versorgung, lässt sich in einem Praxisnetz-MVZ erheblich effizienter umsetzen.“