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Transparentes Gesundheitswesen nimmt Gestalt an

Die Mitgliedsunternehmen der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) und des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller (vfa) veröffentlichen zum 1. Juli ihre Leistungen im Gesundheitswesen: 2019 wurden rund 629 Mio. Euro an Ärztinnen und Ärzte sowie Institutionen des Gesundheitswesens geleistet. Da-mit wurden Forschungsleistungen der Mediziner bezahlt und ihre Fortbildung unterstützt. Patientenorganisationen erhielten 2019 eine Unterstützung von etwa 7,1 Mio. Euro.

01.07.2020

„Pharmaunternehmen veröffentlichen seit vielen Jahren Leistungen im Gesundheitswesen. Damit schaffen wir einen Standard, der über die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen weit hinausgeht. Wir würden uns wünschen, dass uns auch andere Akteure des Gesundheitswesens folgen und mehr Transparenz wagen,“ so der Geschäftsführer des FSA, Dr. Uwe Broch.

Die heute veröffentlichten Zahlen zeigen, wie wichtig der Austausch im Gesundheitswesen ist: Firmen sind auf Rückmeldungen von Patienten und Ärzten angewiesen, um neue Arzneimittel zu entwickeln. Umgekehrt geben sie wissenschaftliche Erkenntnisse weiter, die der medizinischen Praxis helfen.

Diesen Aspekt unterstreicht vfa-Präsident Han Steutel: „Die Zusammenarbeit von Patienten, Medizinern und Industrie ist eine Voraussetzung für eine moderne und sich ständig verbessernde Medizin. Kooperation steht genau für diese Qualität und es spricht viel dafür, transparent zu machen, wie Fortschritt im Gesundheitswesen abläuft.“

Die Mitgliedsunternehmen von FSA und vfa veröffentlichen heute im Rahmen zweier Kodizes ihre Leistungen im Gesundheitswesen:

  • Bereits seit 2009 veröffentlichen sie ihre Leistungen an Patientenorganisationen („Kodex Patientenorganisationen“).
  • Seit 2016 werden auch alle Leistungen an Angehörige der Fachkreise und medizinische Einrichtungen veröffentlicht („Transparenzkodex“). Diese betreffen Dienstleistungs- und Beratungshonorare an Ärzte, Unterstützung bei der Fortbildung sowie Leistungen im Bereich Forschung und Entwicklung. Mit Zustimmung der Ärzte können Veröffentlichungen namentlich erfolgen. Dem haben diesmal ca. 19% der Mediziner zugestimmt. Etwas weniger als im Vorjahr. Mit Blick auf die Corona-Krise und ihre Folgen im Gesundheitswesen war das durchaus zu erwarten.
  • Seit diesem Jahr erfolgen die Veröffentlichungen nach beiden Kodizes zu einem Zeitpunkt (bis zum 1. Juli 2020).


Einzelheiten zu Leistungen an Patientenorganisationen sowie an Ärztinnen, Ärzte, andere Fachkreisangehörige und medizinische Einrichtungen gibt es unter https://www.fsa-phar-ma.de/de/mitteilungen/presse/archiv/transparenzveroffentlichungen-2019/

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