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Terminservice-Gesetz beschlossen – Petition zur Psychotherapie erfolgreich

Der Deutsche Bundestag in Berlin hat am 14.3.19 in 2./3. Lesung das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Über Zweck und Inhalt des Gesetzes informiert Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Gesundheitsausschusses:
Terminservice-Gesetz beschlossen – Petition zur Psychotherapie erfolgreich

Dirk Heidenblut; Copyright:SPD-Parteivorstand/Susie Knoll

14.03.2019

„Mitunter müssen gesetzlich Versicherte wochenlang auf einen Facharzttermin warten. Das ist eines der großen Probleme unseres Gesundheitswesens. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz, dem TSVG, gehen wir dieses Problem an. Das Gesetz sieht die Erhöhung der Mindestzahl von Sprechstunden von Kassenärztinnen und -ärzten von 20 auf 25 Stunden pro Woche und rund um die Uhr erreichbare Terminservicestellen vor. Diese sind bislang nur werktags von 9 bis maximal 18 Uhr zu erreichen. Die Terminservicestellen wurden vor drei Jahren eingeführt und müssen den Versicherten innerhalb von einer Woche einen Facharzttermin vermitteln.

Auch andere, wichtige Anliegen wurden im TSVG aufgegriffen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass künftig Finanzinvestoren der Zugriff auf zahnärztliche MVZs verwehrt werden soll. Die konkret getroffene Regelung halte ich jedoch für rechtlich problematisch.

Dass darüber hinaus – wie auch von mir gefordert – der schädliche Passus zur Neustrukturierung der psychotherapeutischen Versorgung aus dem TSVG-Entwurf gestrichen wurde, ist ein großer Erfolg. Dieser wäre ohne die breite Unterstützung und den Protest der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht möglich gewesen. Über 200.000 Unterschriften für eine entsprechende Petition sprechen für sich! Der gestrichene Passus wurde inzwischen, neu formuliert, in den Kabinettsbeschluss der Psychotherapeutenausbildungsreform aufgenommen. Auf der Grundlage der jetzigen Formulierung, die das Problem deutlich breiter angeht, gibt es mit dem nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren die Gelegenheit, mit den Fachleuten und Verbänden etwas Sinnvolles und Zukunftsweisendes auf die Beine zu stellen. Der Bedarf für eine Reform der psychotherapeutischen Versorgung ist unverkennbar vorhanden. Jetzt kommt es darauf an, eine fachgruppenübergreifende und integrierte Versorgung der Menschen mit psychischen Erkrankungen zu etablieren. Insgesamt ist die Ausbildungsreform ein wichtiger Schritt.

Ganz entscheidend ist für mich, dass im Zuge des parlamentarischen Verfahrens die offenen Fragen der Finanzierung der Weiterbildung geklärt werden und die Situation der Psychotherapeutinnen und -therapeuten die sich aktuell in Ausbildung befinden zeitnah spürbar verbessert wird. Auch sie haben einen Anspruch auf kostenfreie Ausbildung und eine faire und angemessene Vergütung ihrer wichtigen Arbeit.“

 

Dirk Heidenblut ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages und für die SPD-Bundestagsfraktion Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Er vertritt als direkt gewählter Abgeordneter den Essener Norden und Osten (Wahlkreis 119 – Essen II) in Berlin.

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