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Telemedizin-Behandlung: Erfolg für Schlaganfall-Patienten

Kostenübernahme für die telemedizinische EvoCare®-Behandlung zu Hause für einen Beihilfeversicherten: In einem aktuellen Bescheid vom 6. November 2015 des Landesverwaltungsamtes Berlin, der zentralen Beihilfestelle wurde festgestellt: „Nach amtsärztlicher Entscheidung ist die Behandlung mit dem EvoCare Home medizinisch notwendig und die Therapieeinheiten können zur 47b (Logopädische Einzelbehandlung) der Anlage 4 zu § 23 Landesbeihilfeverordnung zugeordnet werden.“

14.01.2016

Die EvoCare®-Behandlung unterstützt in der Neurologie, z. B. nach einem Unfall mit einer Schädelhirnverletzung oder einem Schlaganfall bei einer Aphasie (Verlust der Sprache), mit einer Intensiv-Therapie. Laut Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Neurologie soll beispielsweise bei Aphasie eine Sprachtherapie möglichst täglich stattfinden. Nachweisbar wirksam ist die Behandlung erst bei einer Intensität von mindestens 5–10 Stunden pro Woche mit möglichst täglichen Therapiestunden. Durch Telemedizin lässt sich eine Erhöhung der Therapieintensität und Trainingsfrequenz erzielen. Die EvoCare®-Behandlung ist eine solche telemedizinische Behandlung.

EvoCare® ist ein Behandlungsverfahren und keine Therapiesoftware: Das telemedizinische Behandlungsverfahren hat sich in der Praxis bewährt und wurde in über 20 Jahren laufend an die Bedürfnisse der Behandlung angepasst. „Gesundheit kommt nach Hause“ und zwar per Verordnung und unter therapeutischer Führung! Die EvoCare®-Behandlung ist derzeit das Einzige in der gesundheitlichen Regelversorgung zugelassene telemedizinische Behandlungsverfahren für Menschen zuhause. Der Qualitätssicherung kommt daher eine besondere Bedeutung zu, insbesondere, wenn es um eine Anerkennung der neuen Versorgungsmöglichkeit geht.

Pressekontakt:

EvoCare Telemedizin ECT eG
Patricia Hein
Tel.: 0911 / 323800
E-Mail: patricia.hein@evocare.de

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