SPECTARIS begrüßt Spahn-Vorstoß für mehr Qualität in der Hilfsmittelversorgung
20.12.2018
Laut Bundesgesundheitsminister sollen die Krankenkassen in Zukunft Rahmenverträge mit Hilfsmittelherstellern und Leistungserbringern abschließen, in denen Qualitätsstandards verankert sind. Die Änderung soll an das bereits als Kabinettsentwurf vorliegende Terminservice- und Versorgungsgesetz gehängt und könnte somit schon sehr zeitnah umgesetzt werden.
„Obwohl das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz seit 2017 in Kraft ist, konnte eines der erklärten Ziele des Gesetzgebers, mehr Qualität in die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln zu bringen, nicht erreicht werden“, erinnert Kuhlmann und ergänzt: „Besorgniserregend ist insbesondere, dass sich zuletzt einige Krankenkassen der Intention des Gesetzgebers, bei Ausschreibungen stärker qualitative Aspekte zu berücksichtigen, widersetzt haben und die Grenzen der Norm in Bezug auf Ausschreibungen viel zu weit ausgelegt haben. Die gesetzlich vorgegebene 50/50-Berücksichtigung von Preis und Qualitätsaspekten wurde von einigen Krankenkassen umgangen.“
Das Patientenwohl muss grundsätzlich oberstes Ziel in der Hilfsmittelversorgung sein. Die Qualität des Produktes sowie die Dienstleistung rund um das Hilfsmittel wie Beratung, Anpassung und Wartung sowie die Wirtschaftlichkeit der Versorgung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen und immer am Versichertenwohl ausgerichtet sein. „Um weitere gesundheitliche Schäden und hohe Folgekosten aus einer unpassenden Hilfsmittelversorgung zu verhindern, ist es unabdingbar, dass Patienten so schnell als möglich eine individuell auf sie zugeschnittene, optimale und wohnortsnahe Versorgung erhalten. Es hat sich mehr als deutlich gezeigt, dass Ausschreibungen dies nicht gewährleisten. Das Verbot von Ausschreibungen könnte somit nachhaltig das Wohl der Patienten stärken“, so Kuhlmann abschließend.