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Spahn legt Entwurf zu "Faire-Kassenwahl-Gesetz" vor

Mit dem "Faire-Kassenwahl-Gesetz" will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fairer gestalten. Das ist Ziel des Gesetzentwurfes, den Spahn am 25. März vorgelegt hat. Neben einem freien Zugang zu allen Krankenkassen für Patienten, sieht der Entwurf auch die Einführung eines Krankheits-Vollmodells vor, der die Begrenzung des RSA auf 50-80 Krankheiten aufhebt, um Wettbewerbsverzerrungen zu verringern.
Spahn legt Entwurf zu "Faire-Kassenwahl-Gesetz" vor

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bild: BMG

26.03.2019

Darüber hinaus soll der RSA um eine "Regionalkomponente" ergänzt werden: Diese soll beispielsweise die regionale Konzentration von Pflegebedürftigen in Form von "regionalen Variablen" abbilden. Regionale kassenbezogene Über- und Unterdeckungen würden dadurch abgebaut und im Ergebnis gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Krankenkassen geschaffen. Zudem könne Marktkonzentrationsprozessen vorgebeugt werden, die sich in einigen Bundesländern abzeichneten. Im Gegensatz zu einem regionalen Ist-Kostenausgleich (Kreismodell) blieben in einem Modell mit regionalen Variablen Wirtschaftlichkeitsanreize erhalten. Angebotsorientierte Faktoren (wie Arztdichte, Krankenhausbettenzahl) sollen nicht in den Ausgleich einbezogen werden, um Fehlanreize im Hinblick auf die Verstetigung von Über- und Unterversorgung zu vermeiden.

Außerdem soll die Einführung von Vorsorgepauschalen im RSA soll die Kassen dazu anhalten, ihre Versicherten zur Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen zu animieren. Zudem beansichtigt Spahn die Einführung eines "Risikopools", durch den finanzielle Belastungen für einzelne Krankenkassen, die sich aus Hochkostenfällen ergeben, gemindert werden könnten. Aus dem Pool sollen die  Krankenkassen für jeden Versicherten 80 Prozent der Leistungsausgaben, die über 100.000 Euro pro Jahr hinausgehen, erhalten. Da nicht die gesamten Mehrkosten erstattet würden, bleibe ein Anreiz zu wirtschaftlichem Verhalten erhalten. Begleitend werde eine Prüfung der für den Risikopool verwendeten Leistungsdaten eingeführt.

 

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