Pharmadialog: AOK Baden-Württemberg sieht eigene Rabattvertragspraxis bestätigt
13.04.2016
Die Vermeidung von Lieferengpässen im patentfreien Arzneimittelmarkt sei mit Blick auf die Versicherten im ureigensten Interesse der gesetzlichen Krankenkassen. Hermann: „Zunächst gilt es festzuhalten, dass durch temporäre Lieferengpässe eines einzelnen Anbieters keineswegs die Versorgung der Patientinnen und Patienten gefährdet wird.“ Zur Liefersicherheit trage eine ausreichende Vorlaufzeit bis zum jeweiligen Vertragsstart bei, der die Lieferfähigkeit des pharmazeutischen Unternehmens sicherstellt. Diese Vorlaufzeit werde in den AOK-Verträgen ausnahmslos garantiert. Das Ergebnispapier des Pharmadialogs bleibe hierzu mit einer allgemeinen Aussage zu einem „6-Monats-Vorlauf“ im Ungewissen.
„Das muss präzisiert werden. Entscheidend für mehr Sicherheit ist der Start der Vorlaufzeit. Die 6-Monats-Frist muss zum Zeitpunkt starten, wenn das Pharmaunternehmen über den Zuschlag im Ausschreibungsverfahren vorab von den Krankenkassen informiert wird“, so Hermann weiter. Damit bleibe den Unternehmen jeweils ausreichend Zeit zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit zum Vertragsstart.
Für die AOK Baden-Württemberg ist es unerlässlich, dass Krankenkassen direkt in den Pharmadialog mit einzubeziehen sind. Dies ergebe sich allein aus der Tatsache des Vertragsgeschehens. Derzeit laufen bundesweit Verträge der AOK-Gemeinschaft für insgesamt 276 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von insgesamt 5 Milliarden Euro (Stand: April 2016). „Hier geht es um gute Rahmenbedingungen durch die Politik, um Transparenz und vor allem darum, die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt zu rücken, die ein Anrecht darauf haben, ihre Arznei auch stets zeitnah zu erhalten“, so Hermann weiter.
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