Pflegestärkungsgesetz III: Beratung ohne ausreichende Angebote läuft ins Leere
30.06.2016
"In 2014 wurde Verhinderungspflege nur von 106.700 Leistungsempfängern in Anspruch genommen, die Kurzzeitpflege gar nur in 20.300 Fällen. Anspruchsberechtigt sind jedoch die rund 1,86 Millionen Pflegebedürftigen, die zuhause betreut werden. Auch die Angebote zur Pflege- und Familienpflegezeit sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ohne eine staatliche Lohnersatzleistung ähnlich dem Elterngeld sind sie für berufstätige Pflegepersonen nicht attraktiv.
Im Kampf gegen den Pflegebetrug reichen die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht aus. Den Prüfern werden weiterhin wichtige Instrumente fehlen, um Betrüger aufzuspüren. Daher muss Bundesgesundheitsminister Gröhe nachbessern. Für Pflegeleistungen muss eine elektronische Abrechnung verbindlich vorgeschrieben werden. Ebenso ist für jeden Versicherten künftig eine einheitliche lebenslange Patientennummer nötig. Ohne weitere Maßnahmen wird es nicht gelingen, den Pflegebetrug bei der Wurzel zu packen."
Pressekontakt:
Tel.: (030) 2 84 44 84 4
E-Mail: