Sie sind hier: Startseite News Pflegestärkungsgesetz III: Beratung ohne ausreichende Angebote läuft ins Leere

Pflegestärkungsgesetz III: Beratung ohne ausreichende Angebote läuft ins Leere

"Pflegebedürftige und Angehörige brauchen Beratung aus einer Hand, um sich im Pflegedschungel zurecht zu finden. Deshalb benötigen wir mehr Pflegestützpunkte, die dies bündeln. Doch Beratung ohne passgenaue und ausreichende Angebote läuft ins Leere. Darauf gibt das neue Pflegestärkungsgesetz keine Antwort. Das Problem zeigen die Beispiele der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege."

30.06.2016

"In 2014 wurde Verhinderungspflege nur von 106.700 Leistungsempfängern in Anspruch genommen, die Kurzzeitpflege gar nur in 20.300 Fällen. Anspruchsberechtigt sind jedoch die rund 1,86 Millionen Pflegebedürftigen, die zuhause betreut werden. Auch die Angebote zur Pflege- und Familienpflegezeit sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ohne eine staatliche Lohnersatzleistung ähnlich dem Elterngeld sind sie für berufstätige Pflegepersonen nicht attraktiv.

Im Kampf gegen den Pflegebetrug reichen die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht aus. Den Prüfern werden weiterhin wichtige Instrumente fehlen, um Betrüger aufzuspüren. Daher muss Bundesgesundheitsminister Gröhe nachbessern. Für Pflegeleistungen muss eine elektronische Abrechnung verbindlich vorgeschrieben werden. Ebenso ist für jeden Versicherten künftig eine einheitliche lebenslange Patientennummer nötig. Ohne weitere Maßnahmen wird es nicht gelingen, den Pflegebetrug bei der Wurzel zu packen."

Pressekontakt:

Herbert Möller
Tel.: (030) 2 84 44 84 4
E-Mail: presse@stiftung-patientenschutz.de

Anhänge

abgelegt unter: