Pflegekammer Niedersachsen hat Beitragsordnung überarbeitet
25.01.2019
Wichtige Änderung: Mitglieder, die weniger als 9.168 Euro pro Jahr verdienen, werden zukünftig keinen Beitrag zahlen. An der Beitragshöhe mit 0,4% des Bruttoeinkommens konnte dennoch festgehalten werden. „Damit ist eine gerechte Beitragsstruktur geschaffen, die Kammer kann sich nun den anderen Aufgaben zuwenden“, kommentiert Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest.
Neben der Information über die Anpassung der Beitragsordnung haben die Mitglieder des Ausschusses ihre Fragen an Kammerpräsidentin und Sozialministerium gerichtet. So ging es auch um das Gerücht, das Land habe die Pflegekammer und deren vorbereitende Gremien mit einem Millionendarlehen unterstützt. Dem hat Staatssekretär Heiger Scholz eindeutig widersprochen: das Land Niedersachsen hat zu keiner Zeit Millionenbeträge für die Errichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen zur Verfügung gestellt.
Deutliche Absage auch an den Pflegering: die Pflegekammer ist die erste Institution in Niedersachsen, die die Pflegberufe unabhängig vom Einfluss pflegefremder Interessenlagen an Entscheidungen beteiligt, sagte Mehmecke auf Nachfrage. Damit ist Niedersachsen auf einem guten Weg. Man müsse der Kammer jetzt auch die Zeit lassen, sich weiter zu entwickeln. In ihrer fünfmonatigen Schaffensphase hat sie schon sehr viel Aufbauarbeit geleistet, und das mit sehr viel Ruhe, so Staatssekretär Scholz.
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