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Ohne verbindliche Personalschlüssel keine gute Krankenversorgung

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) nimmt die am 9. Februar von der Hans Böckler Stiftung veröffentlichte Studie „Nurse to Patient Ratios“ zum Anlass, seine Forderung nach gesetzlich vorgegebenen Pflegepersonalbemessungsstandards in den Krankenhäusern zum wiederholten Mal an die politisch Verantwortlichen zu richten. „Seit Jahren ist die Pflegepersonalbemessung in deutschen Kliniken höchst problematisch und nicht einmal annähernd auf dem Niveau anderer europäischer Staaten“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel.

10.02.2017

„Handfeste Pflegemängel, Defizite bei der Hygiene, gravierende Kommunikationsfehler, ungenügende Patientensicherheit und eine ‚Abfertigung am Fließband‘ sind die unübersehbaren Folgen. Ganz zu schweigen davon, was die chronische Überlastung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern macht: Die ständige Diskrepanz zwischen dem, was nötig wäre und dem, was unter den gegebenen Bedingungen leistbar ist, zermürbt auf Dauer. Viele werden berufsbedingt krank, brennen aus oder flüchten aus dem Beruf. Für junge Menschen ist der Pflegeberuf unter solchen Bedingungen alles andere als attraktiv“, so Knüppel.

 

Und weiter: „Wer dennoch behauptet, die Qualität der Krankenhausversorgung in Deutschland sei gut oder sehr gut, betreibt Augenwischerei! Oder hat ein Krankenhaus schon lange nicht mehr von innen gesehen. Was Patienten und ihre Angehörigen in den meisten deutschen Kliniken erleben, ist von einer sicheren Krankenversorgung weit entfernt. Viele Menschen haben das Vertrauen in ihre Krankenhäuser verloren – aus gutem Grund! Solange das Pflegepersonalbudget die stets zugängliche Reserve für Querfinanzierung aller anderen Töpfe bleiben darf, wird sich daran auch nichts ändern.

 

Die Politik hat 1996 mit Außerkraftsetzen jeglicher Vorgaben für die Pflegepersonalbemessung diese Situation herbeigeführt. Zudem ignorieren die Länder seit Jahren ihre Investitionsverpflichtungen im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung, das nötige Geld wird bei der Pflege abgezweigt. Mit all dem muss jetzt endlich Schluss sein. Wir brauchen in Deutschland gesetzliche Vorgaben für die Bemessung des Pflegepersonals in den Kliniken einschließlich wirksamer Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen“, fordert die DBfK-Referentin.

 

Das häufig vorgebrachte Argument gegen verbindliche Personalschlüssel, diese seien zu starr, nicht handhabbar und gäben dem Unternehmen zu wenig Spielräume, kann nach Aussage des DBfK nicht gelten. Weltweit gebe es eine ganze Reihe von Ländern, die seit Jahren damit arbeiteten und gute Erfahrungen gemacht hätten. Der DBfK hat 2016 ein vom Weltverband der Pflegeberufe ICN veröffentlichtes Faktenblatt zu „Nurse to Patient Ratios“ in deutscher Übersetzung herausgegeben. Es zeigt, wie gut sich verbindliche Personalbemessungsstandards auf unterschiedliche Fachbereiche in Krankenhäusern anpassen lassen und welche Effekte man damit erzielt. (siehe www.dbfk.de/media/docs/download/Internationales/ICN-Faktenblatt-Nurse-to-Patient-Ratios-2016.pdf) Der DBfK fordert von der Bundesregierung zum Handeln auf.

Pressekontakt:

Johanna Knüppel
Pressereferentin
Tel.: 030-219157-0
E-Mail: presse@dbfk.de

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