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Neues MDK-Faltblatt zur Pflegebegutachtung

Mit Einführung der neuen Pflegebegutachtung hat der MDK auch die Informationen für Versicherte und ihre Angehörigen aktualisiert. Erstmals werden die Informationen zur Pflegebegutachtung auch in leichter Sprache angeboten.

16.02.2017

Wie läuft eine Pflegebegutachtung ab? Welche Fragen werden von den Gutachterinnen oder Gutachtern gestellt? Und was ändert sich durch die Einführung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Pflege? Vor dem Besuch einer Gutachterin oder eines Gutachters des MDK bestehen bei den Versicherten und ihren Angehörigen viele Fragen.

Damit sich Betroffene besser auf den Besuch vorbreiten können, hat der MDK ein neues Faltblatt "Informationen zur Pflegebegutachtung" herausgegeben. Darin informiert der MDK Nordrhein kurz und verständlich über die Pflegebegutachtung. Kompakt und übersichtlich finden Interessierte zudem die wichtigsten Fakten zu den neuen Pflegegraden. In einer Checkliste sind alle Infos für die Vorbereitung des Hausbesuchs auf einen Blick zusammengefasst. Das Faltblatt wird mit der Terminankündigung automatisch allen Versicherten vor dem Hausbesuch als Brief zugeschickt.

Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten liegt das Faltblatt auch in leichter Sprache vor. Der MDK Nordrhein setzt sich damit für ein barrierefreies Angebot von Informationen ein. Das Faltblatt gibt es außerdem auch in englischer, griechischer, italienischer, kroatischer, polnischer, russischer und türkischer Sprache.

Das Faltblatt "Informationen zur Pflegebegutachtung" steht auf der Homepage des MDK Nordrhein www.mdk-nordrhein.de und unter www.pflegebegutachtung.de zum Herunterladen bereit. Dort finden sich auch weitere Informationen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.

Pressekontakt:

MDK Nordrhein Pressestelle
Dr. Barbara Marnach
Tel.: 0211 1382-196
E-Mail: presse@mdk-nordrhein.de

Bild: obs/MDK Nordrhein

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