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Landesärztekammer Hessen und Deutscher Ärzteverlag verlängern Vertrag über Hessisches Ärzteblatt

Der Deutsche Ärzteverlag und die Landesärztekammer Hessen setzen ihre erfolgreiche Zusammenarbeit fort: Das Kölner Medienunternehmen übernimmt weiterhin die verlegerische Betreuung des Hessischen Ärzteblatts.

13.07.2018

Der neue Vertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2022. Das Hessische Ärzteblatt erscheint seit 2015 im Deutschen Ärzteverlag, der die vorausgegangene Ausschreibung gewonnen hat. Das Medienunternehmen verantwortet die komplette Herstellung, den Druck der Printausgabe, das Produkt- und Anzeigenmanagement und den Abonnentenservice. Herausgeber und zuständig für die redaktionellen Inhalte ist die Landesärztekammer Hessen.

„Wir freuen uns sehr über die Bestätigung unserer guten Zusammenarbeit und werden das Hessische Ärzteblatt gemeinsam mit der Landesärztekammer Hessen in den kommenden Jahren weiterentwickeln und noch attraktiver für die Ärzte gestalten. Aktuell erstellen wir eine App, um die digitale Präsenz des Titels auszubauen. Sie wird ab Herbst in den Stores verfügbar sein“, sagt Jürgen Führer, Geschäftsführer des Deutschen Ärzteverlags.

Das Hessische Ärzteblatt ist die Mitgliederzeitschrift der Kammer, die die beruflichen Interessen von rund 36.500 Ärztinnen und Ärzten vertritt. Der Titel erscheint elfmal jährlich in einer Gesamtauflage von 37.200 Exemplaren. Inhaltlicher Schwerpunkt liegt auf gesundheits-, berufs- und standespolitischen Themen sowie Berichten und amtlichen Mitteilungen aus der Landesärztekammer. Regelmäßig werden Informationen zu Fort- und Weiterbildungen veröffentlicht.

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