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Krebstherapie: Großteil patentfreier Arzneien unter Rabattvertrag

Frankfurt, 07.07.2014. Die Kosten von Krankheiten zu kennen, ist für Entscheidungsträger wichtig, um Ressourcen effektiv einzusetzen. Ein aus Sicht von Politik und Krankenkassen besonders wirksames Instrument zur Kostenbegrenzung bilden Rabattverträge. Diese spielen auch bei der Therapie von Krebs eine Rolle wie neue Analysen von IMS Health zeigen. Denn fast 90 Prozent der abgegebenen „rabattierten“ Krebsarzneien besitzen keinen Patentschutz mehr. IMS erfasst das Segment der ambulanten Therapie vollständig, indem sowohl Fertigarzneimittel als auch onkologische Zubereitungen abgebildet werden. Die Kontrakte erstrecken sich auf beide Formen, der Schwerpunkt liegt bei Fertigarzneien. Dadurch, dass über die Verträge zu patentfreien Präparaten Einsparpotenziale genutzt werden, lassen sich Ausgaben für innovative – dank derer Überlebensraten gestiegen sind und Verlagerungen in den ambulanten Behandlungsbereich möglich werden – austarieren. Im Sinne einer qualitativ hochwertigen Versorgung der Patienten empfiehlt sich allerdings, Sparinstrumente wie Rabattverträge mit Augenmaß einzusetzen.

10.07.2014

Der onkologische Markt ist komplex. Neben Fertigarzneimitteln spielen auch Rezepturen in der Krebstherapie eine wichtige Rolle, so dass deren Erfassung für eine vollständige Abbildung des Marktes hinsichtlich seines Volumens und seiner Strukturen relevant ist. Auch Einsparmaßnahmen wie gesetzlich festgeschriebene Zwangsabschläge fallen für beide Therapiearten an und sogar Rabattverträge sind, wie nachfolgend gezeigt, nicht nur auf Fertigarzneimittel eingeschränkt.

Der Umsatz (zum Abgabepreis des pharmazeutischen Herstellers, ohne Berücksichtigung jeglicher Rabatte) für Antineoplastika und Zytostatika auf GKV-Rezepten aus Praxen und Ambulanzen beläuft sich im Einjahreszeitraum von Mai 2013 bis April 2014 auf knapp 3,5 Milliarden Euro. Dahinter stehen 5,4 Millionen abgegebene Packungen, wovon etwas mehr als die Hälfte auf parenterale Zubereitungen entfallen. Krebstherapie: Moderne und ältere Therapeutika im Einsatz Onkologische Erkrankungen lassen sich heute früher und z.T. besser detektieren.

Innovative Krebsmedikamente vor allem aus der Gruppe der Antineoplastika tragen, auch aus Sicht von Experten, dazu bei, dass die Überlebensraten steigen und heute mehr als früher auch ambulante Behandlungen möglich sind. Knapp die Hälfte der Präparate dieser Kategorie, die im Einjahreszeitraum von Mai 2013 bis April 2014 auf Basis von GKV-Rezepten abgegeben wurden, ist patentgeschützt. Die Etablierung dieser Arzneien im Therapiespektrum, aber auch Verlagerungen in den ambulanten Klinikbereich, der direkt mit der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnungsfähig ist, brachte in den letzten Jahren Ausgabenzuwächse mit sich. Dem stehen jedoch Fortschritte hinsichtlich einer längeren Lebensdauer, z.T. verbesserten Lebensqualität und geringere Hospitalisierungskosten gegenüber.Dennoch spielen bei der Krebstherapie auch kostendämpfende Maßnahmen in Form von Zwangsabschlägen und Rabattverträgen eine Rolle. So sind fast 90% der abgegebenen Packungen zytostatischer Hormonpräparate patentfrei und von diesen vier Fünftel unter Rabattvertrag. Fast die Hälfte der Krebsmedikamente unter Rabattvertrag Fast man die beiden Arzneigruppen – Antineoplastika und Zytostatika – zusammen, so wurde nahezu die Hälfte (45%) der in Praxen und Ambulanzen auf GKV-Rezepten verordneten Krebsarzneien als „Rabattmedikamente“ abgegeben. Dabei war mehr als die Hälfte der Fertigarzneimittel „rabattiert“ und immerhin ein Drittel der Zubereitungen. Rabattverträge gelten bei Gesundheitspolitik und Krankenkassen als wirksames Instrument, die Ausgaben zu begrenzen. Daneben sind auch die gesetzlich festgelegten Zwangsabschläge - 10% für Generika, seit April 2014 für patentgeschützte Arzneien 7%, im ersten Quartal des Jahres 6% – abzuführen. „Die Analyse der aktuellen Marktsituation zeigt, dass der im Jahr 2009 mit der 15. AMG-Novelle verabschiedeten Vorgabe, die Wirtschaftlichkeit bei der Therapie von Krebs zu verbessern, durchaus Rechnung getragen wird. Allerdings sollte im Sinne einer qualitativ hochwertigen Versorgung der Patienten der Einsatz von Rabattverträgen auch nicht übertrieben, sondern dieses Sparinstrument mit Augenmaß eingesetzt werden“, so Dr. Frank Wartenberg, Geschäftsführer von IMS Health in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

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