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Krankenkassen setzen Kommunales Förderprogramm fort

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) setzt das im Jahr 2019 gestartete Programm zur Gesundheitsförderung und Prävention in Kommunen fort. Auch im Jahr 2021 können Kommunen Projektmittel für gesundheitsfördernde Vorhaben erhalten, die insbesondere die Gesundheit von sozial und gesundheitlich benachteiligten Menschen verbessern sollen. Die Krankenkassen stellen hierfür insgesamt 46 Millionen Euro bereit.

23.12.2020

Kommunen können maximal zwei Anträge stellen und bis zu vier Jahre lang mit insgesamt 220.000 Euro gefördert werden. Die Vorhaben können sich zum Beispiel an Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten oder psychisch belasteten Familien oder Menschen mit Behinderungen richten. Dabei geht es darum, gesundheitsförderliche Verhältnisse in kommunalen Lebenswel- ten wie Kitas, Schulen oder Senioreneinrichtungen zu schaffen. Es sollen aber auch die individuelle Gesundheit und die Gesundheitskompetenz der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Die Vernetzung vor Ort und die Zusammenarbeit mit lokalen Kooperationspartnern wie Sportvereinen, Be- ratungsstellen oder Nachbarschaftseinrichtungen sind ausdrücklich erwünscht.

„Die Zusammenarbeit mit den Städten und Kreisen ist ein zentrales Anlie- gen der gesetzlichen Krankenkassen, denn Kommunen können insbeson- dere Menschen in belastenden Lebenssituationen durch gesundheitsför- dernde Angebote gut erreichen. Die Arbeit in den Projekten ist zwar durch die Corona-Pandemie vielerorts erschwert. Aber es zeigt sich auch, wie wichtig Gesundheitsförderung gerade in schwierigen Zeiten ist“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Das Antragsverfahren für die Kommunen ist vereinfacht worden, um in- teressierten Städten und Landkreisen insbesondere mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen durch die Pandemie den Zugang zum Förderange- bot zu erleichtern. Zentrale Anlaufstelle für die Kommunen bleiben die Pro- grammbüros des GKV-Bündnisses für Gesundheit in den Bundesländern. Sie bieten persönliche Beratung zu den Fördervoraussetzungen und -kriterien an und beantworten Fragen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Vorhaben.

Das Kommunale Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit wird von allen 105 gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die Kontaktdaten der Programmbüros und alle Informationen und Antragsunterlagen zum Förderangebot sind auf www.gkv-buendnis.de/buendnisaktivitaeten/wir- in-den-laendern/ verfügbar. Einen allgemeinen Überblick über das Kommu- nale Förderprogramm bietet die Seite www.gkv-buendnis.de/ foerderprogramm/foerderangebote-im-ueberblick/

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