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GKV-FKG bietet nur unzureichende Lösungen für Arzneimittel-Lieferengpässe

Die im Fairen-Kassenwettbewerbs-Gesetz (GKV-FKG) vorgesehenen Regelungen zur Erhöhung der Liefersicherheit bei Arzneimitteln sind unzureichend: Sie erhöhen den Aufwand der Hersteller, etwa im Hinblick auf die erweiterten Meldepflichten, ohne jedoch die eigentlichen Ursachen anzugehen. Am 13. Februar 2020 berät der Bundestag abschließend in zweiter und dritter Lesung über das GKV-FKG.

13.02.2020

So sollen Arzneimittel-Hersteller dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) regelmäßig Daten zu verfügbaren Beständen, zur Produktion und Absatzmenge von Fertigarzneimitteln übermitteln, damit dieses die Versorgungslage besser beurteilen kann. Bei drohenden oder schon bestehenden Lieferengpässen von versorgungsrelevanten Arzneimitteln sollen Hersteller diese Daten auf Anforderung ans BfArM senden.

„Mehr Transparenz bedeutet nicht automatisch mehr Liefersicherheit. Es ist daher zweifelhaft, ob die angeordneten Maßnahmen dieses Ziel erreichen“, sagt Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH). Wichtig sei vielmehr, dass die Versorgung auf mehrere Schultern verteilt werde. Eine verbindliche Mehrfachvergabe von Rabattverträgen sei daher ratsam, so Cranz.

„Zudem brauchen wir Anreize in Richtung europäische oder deutsche Produktionsstätten, um so die Liefersicherheit zu erhöhen. Daher begrüßen wir es, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft weiter mit der Thematik befassen und gemeinsam mit unseren europäischen Partnern Lösungen erarbeiten will“, sagt Cranz.

 

Kontakt:
Christof Weingärtner
Pressesprecher
Tel.: 030 / 3087596-127
weingaertner@bah-bonn.de

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