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Geplantes Unternehmensstrafrecht im Bundesrat: BVMed lehnt schuldunabhängige Haftung der Unternehmen ab

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, spricht sich gegen Pläne des Bundesjustizministeriums aus, mit einem Unternehmensstrafrecht eine schuldunabhängige Haftung der Unternehmen einzuführen. „Unternehmen dürfen nicht grundsätzlich kriminalisiert werden. Das geplante Gesetz stellt insofern eine starke Bedrohung für die Wirtschaft dar, da die Unternehmen in eine schuldunabhängige Haftung bei Verstößen ihrer Mitarbeiter geraten“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
Geplantes Unternehmensstrafrecht im Bundesrat: BVMed lehnt schuldunabhängige Haftung der Unternehmen ab

Dr. Marc-Pierre Möll (Foto: BVMed/Darius Ramazani)

16.09.2020

Das Bundesjustizministerium hatte im Juni 2020 einen Gesetzentwurf zu einem „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ vorgelegt. Der erste Durchgang zum Gesetzentwurf findet in dieser Woche im Bundesrat statt. Das Gesetzesvorhaben wird seit längerem mit den Schlagwörtern „Unternehmensstrafrecht“ oder „Verbandsstrafrecht“ diskutiert. Rechts- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates haben in ihrer Stellungnahme für eine Ablehnung des Gesetzentwurfes plädiert. „Das Gesetz darf in dieser Form nicht verabschiedet werden“, fordert auch der BVMed.

Das Ziel des Gesetzes, die Unternehmen zu ethischerem Verhalten anzuhalten, sei zwar löblich. Dies stellen derzeit aber auch schon u.a. die Vorschriften des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes sowie das Verwaltungs-, Steuer- und Wettbewerbsrecht sicher. Der jetzt mit dem Gesetzentwurf eingeschlagene Weg sei daher der falsche. Der BVMed hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass das im Jahr 2013 reformierte Bußgeldrecht sowie die 2017 verschärften strafrechtlichen Regelungen zur Vermögensabschöpfung bereits jetzt einschneidende Sanktionen gegen Unternehmen zulassen. „Es besteht deshalb keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung von Verbandssanktionen, und zwar weder aus tatsächlicher noch aus rechtspolitischer Sicht“, so der BVMed.

Zum Unternehmens-Sanktionsrecht sowie zu weiteren Bereichen aus dem Themenkomplex Healthcare Compliance führt der BVMed am 24. September 2020 einen Online-Workshop durch. Weitere Themen sind unter anderem der Kodex Medizinprodukte 2020, Healthcare Compliance @ Corona-Krise sowie die Ausweitung der Investitionskontrolle auf Medizinprodukte. Programm und Anmeldung unter www.bvmed.de/events.

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