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Geldvermögen der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger weiterhin liquide und sicher angelegt

Das Bundesversicherungsamt (BVA) führt als Rechtsaufsicht der bundesunmittelbaren Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherungsträger jährliche Abfragen zu den Geldanlagen dieser Versicherungsträger durch. Die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger verfügten zum Stichtag 31. Dezember 2018 über Geldanlagen in Höhe von 72,1 Mrd. Euro. Der überwiegende Teil dieser Mittel in Höhe von 31,1 Mrd. Euro (entspricht 43,1 % des Gesamtanlagevolumens) entfiel wie im Vorjahr auf die bundesunmittelbaren Krankenkassen sowie mit 28,1 Mrd. Euro (entspricht 38,9 %) auf die beiden bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträger DRV Bund und DRV Knappschaft-Bahn-See.

30.07.2019

Die weiteren Mittel in Höhe von 12,9 Mrd. Euro verteilen sich insbesondere auf die bundesunmittelbaren Unfallversiche- rungsträger und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Zu den veröffentlichten Zahlen erklärte der Präsident des BVA, Frank Plate: „Die Überprü- fung der ordnungsgemäßen Anlage des Geldvermögens der Sozialversicherungsträger für das Jahr 2018 hat ergeben, dass diese ihr Vermögen wie in den Vorjahren, sicher und liquide angelegt haben. Damit sind sie ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen.“ Das Geldanlagevolumen der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger hat sich weiter erhöht, es ist 2018 um 4,3 Mrd. € Euro gegenüber 2017 gestiegen (entspricht 6,3 %), Bei den bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern ist der Mittelzuwachs mit 2,8 Mrd. € am höchsten ausgefallen. Die bundesunmittelbaren Krankenversicherungsträger konnten ihre Mittel um 1,1 Mrd. € steigern.

Die Zunahme des Geldvermögens der Sozialversicherungsträger erklärt sich im Wesentlichen durch die 2018 stark steigenden Beitragseinnahmen. Gleichwohl wird es für die Sozialversicherungsträger als Folge der anhaltenden Niedrigzinsphase immer schwieriger, rechtskonforme Anlageprodukte mit einem angemessenen Ertrag zu erschließen. Die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger legen ihre Gelder überwiegend kurz- bis mittelfristig an (bis 3 Jahre). Daher entfällt der größte Teil des Anlagevolumens in Höhe von 55,4 Mrd. Euro (entspricht 77 % der Mittel) auf Einlagen. Daneben haben die bundesunmit- telbaren Sozialversicherungsträger 8,9 Mrd. Euro (entspricht 12 %) in Wertpapiere (Direktinvestments) und 7,2 Mrd. Euro (entspricht 10 %) in Investmentvermögen angelegt. Anteile an Investmentfonds werden von den bundesunmittelbaren Kranken- und Unfallversicherungsträgern überwiegend erworben, um ihrer gesetzlichen Verpflichtung zum Aufbau eines Kapi- talstocks zur Deckung zukünftiger betrieblicher Altersversorgungsverpflichtungen nachzukommen.


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