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Einsatz des grünen Rezepts in 2018 mit Tendenz nach oben

Ärzte setzten in 2018 das grüne Rezept zur Empfehlung rezeptfreier Arzneimittel um gut 2 % mehr ein als im Jahr davor. Die knapp 50 Mio. „grünen Verordnungen“ rezeptfreier Präparate stellen unter Einbeziehung von GKV- und Privatrezepten fast ein Drittel der Verschreibungen aller OTC-Medikamente. Am häufigsten werden auf grünen Rezepten verschiedene Erkältungsmittel, Produkte gegen Schmerzen, Durchfallerkrankungen und Allergien notiert. Pneumologen und HNO-Ärzte bedienten sich der schriftlichen Merkhilfe für Patienten am meisten.

17.04.2019

Seit 2004 müssen die gesetzlichen Krankenkassen rezeptfreie Arzneimittel nicht mehr erstatten. GKV-Versicherte tragen infolgedessen die Kosten für OTC-Medikamente mit Ausnahme von Produkten für Kinder bis zu 12 Jahren und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahren selbst.

Erhalten Patienten von ihrem Arzt allerdings eine OTC-Verordnung auf einem grünen Rezept, haben sie in vielen Fällen die Möglichkeit, die Kosten von ihrer Krankenkasse in bestimmtem Umfang zurückzufordern. Gegen Vorlage des grünen Rezeptes und der Apothekenquittung übernehmen aktuell mehr als 70 Krankenkassen im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen Kosten für OTC-Arzneimittel1. Des Weiteren dient ein grünes Rezept Patienten als Merkhilfe hinsichtlich Präparatename, Wirkstoff und Darreichungsform. Der Arzt behält bei einer „Verordnung“ auf einem grünen Rezept seine Therapiefreiheit, ohne das Kassenbudget zu belasten und ist umfassender über die Medikationspalette seines Patienten informiert. Eine Verordnung vermag außerdem die Therapietreue möglicherweise besser zu stärken als eine bloße mündliche Empfehlung.

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 155 Mio. Verordnungen rezeptfreier Arzneimittel getätigt, das entspricht in etwa dem Niveau des Vorjahres, mit leicht rückläufiger Tendenz. Davon entfielen 44 % auf GKV-Rezepte, 25 % auf Privatrezepte und 32 % auf grüne Rezepte. Nur letztere verzeichnen unter den drei Rezeptarten einen Anstieg um gut 2 % (Abb. 1).

Zu den führenden, auf dem grünen Rezept empfohlenen Präparategruppen2 zählen vor allem verschiedene Erkältungsmittel, Produkte gegen Schmerzen, Durchfallerkrankungen und Allergien. Vier der Top-10-Kategorien verbuchen ein mittleres einstelliges bzw. niedrig zweistelliges Wachstum: Hustenmittel ohne antiinfektive Komponente (+5 %), Schmerzmittel (+6 %), systemische Antihistamine (+7 %) und Husten- und Erkältungspräparate (+11 %). Die 10 Gruppen vereinen zusammen über die Hälfte der Verordnungen auf grünen Rezepten auf sich. Diese Verdichtung schlägt sich auch im Ranking der 10 häufigst auf grünen Rezepten notierten Produkte nieder, die knapp ein Fünftel der Verordnungen (18 %) ausmachen - bemerkenswert viel, wenn man bedenkt, dass die Gesamtmenge rund 8000 Präparate umfasst. Im Blick auf die Einsatzbereiche spiegeln sich hier erwartungsgemäß die insgesamt häufigst verordneten Arzneigruppen wider: vier Erkältungsmittel (einschließlich Schnupfenpräparaten), drei Präparate gegen Magen- und Darmbeschwerden bzw. Übelkeit und drei Schmerzmittel.

Im vierten Quartal 2018 haben 77 % der Ärzte aus zwölf wichtigen niedergelassenen Facharztgruppen mindestens ein grünes Rezept ausgestellt. Unter ihnen nutzen Pneumologen und Hals-Nasen-Ohren-Ärzte diese Rezeptart am meisten (87 bzw. 86 %). Aber auch Kinder- und Jugendärzte, Gastroenterologen, Gynäkologen und Hausärzte bedienen sich des grünen Rezepts überdurchschnittlich häufig (jeweils über 80 %).

1) Quelle: https://www.bpi.de/fileadmin/user_upload/Bilder_Grafiken/Toolboxen/2019-02-28_BPI_Liste_OTC-
Satzungsleistungen_der_Krankenkassen.pdf

2) Auswertung nach dem Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikationssystem, dritte Ebene

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