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Einigung zwischen Charité und ver.di

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Charité – Universitätsmedizin Berlin haben sich am 29. September 2017 darauf verständigt, den Ende Juni ausgelaufenen Tarifvertrag Gesundheit, der erstmals und beispielgebend Mindestbesetzungen in zahlreichen Bereichen des Krankenhauses vorschreibt, unverändert mit einer Laufzeit bis Ende 2020 wieder in Kraft zu setzen.

In einer gemeinsamen Niederschriftserklärung wurden darüber hinaus die Punkte festgehalten, die noch in einem Kommentar zum Tarifvertrag einer Präzisierung bedürfen. Die Tarifkommission hat diese Vereinbarung bestätigt. Damit ist zum einen der Streik an der Charité beendet und zum anderen der Tarifvertrag Gesundheit durch die Wiederinkraftsetzung gerettet.

Ulrich Frei, Ärztlicher Direktor der Charité, erklärt: „Die Charité begrüßt mit Erleichterung das Ergebnis. Wir waren schon immer der Auffassung, dass nicht Formulierungen, sondern nur ein konsequenter Aufbau von Pflegepersonal die Probleme löst".

Pressekontakt:

Uwe Dolderer
Leiter der Unternehmenskommunikation und Pressesprecher
CharitéUniversitätsmedizin Berlin
Tel.: +49 30 450 570 400

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