DVPMG: Nationales Gesundheitsportal darf Therapiefreiheit nicht einschränken
31.12.2020
Der BAH begrüßt das erklärte Ziel des BMG, die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen weiterzuentwickeln und den Rechtsrahmen dafür zu setzen. Viele Vorschläge im DVPMG sind daher sinnvoll. Bezüglich der angebotenen Informationen im nationalen Gesundheitsportal, das bereits seit September 2020 verfügbar ist, besteht jedoch Klärungsbedarf:
"Sofern eine zentrale Gesundheitsinformation vorgenommen wird, müssen die Angebote ohne Bewertung oder Lenkung bereitgestellt werden, um das Vertrauensverhältnis zwischen den Heilberufen und den Patientinnen und Patienten nicht zu beeinflussen. Daher ist es wichtig, der Beurteilung von Arzneimitteln durch die Zulassungsbehörden und den Therapieleitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften zu folgen. Darüber hinaus sollte das nationale Gesundheitsportal an zentraler Stelle prominent auf die heilberufliche Beratung durch Arzt und Apotheke verweisen", ergänzt Cranz.
Das staatliche Engagement dürfe zudem weder eine privilegierte Marktposition für bestimmte Anbieter oder Dienstleister schaffen, noch die wirtschaftlichen Bedingungen für die privatwirtschaftlichen Unternehmungen gefährden und zugleich die öffentlichen Kassen belasten. Kritisch zu betrachten sei daher auch die Kooperation mit dem Konzern Google, der die Informationen des nationalen Gesundheitsportals auf seinem Portal hervorhebt.
Der BAH hat ein Positionspapier zum nationalen Gesundheitsportal erstellt: