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Diapharm macht Läuseshampoo erstattungsfähig

Mit Hilfe des Pharmadienstleisters Diapharm hat die WEPA Apothekenbedarf GmbH & Co KG erreicht, dass der G-BA das Medizinprodukt mosquito® med LäuseShampoo 10 in die Arzneimittelversorgung einbezogen hat. Damit wird das Medizinprodukt laut G-BA-Beschluss vom 15. September für die Kopflausbehandlung bei Kindern und Jugendlichen wieder von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet. WEPA Apothekenbedarf hatte ihrem Läusemittel ‚mosquito’ eine Rezepturänderung verordnet und musste dafür im Zuge der Re-Zertifizierung zunächst auf die Erstattungsfähigkeit verzichten.

30.09.2016

"Wir haben Wepa Apothekenbedarf dabei unterstützt, die Marke ‚mosquito’ zu stärken, indem wir das neue Läuseshampoo verschreibungs- und erstattungsfähig machen", erklärt Dr. Guido Middeler, Head of Medical Devices bei Diapharm. Dafür hat das Unternehmen aus Münster die Antragstellung für den G-BA übernommen und unter anderem mit neuen Studiendaten erfolgreich belegt, warum die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit erfüllt sind.

Medizinprodukte können – auch, wenn sie bereits nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes verkehrsfähig sind – nur in besonderen Fällen in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden. Für die Aufnahme in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AMR) muss nicht nur die Wirksamkeit, sondern auch die medizinische Notwendigkeit eines Produktes belegt werden. Diese Nachweise zum therapeutischen Nutzen von mosquito® med LäuseShampoo 10 hat Diapharm für Wepa Apothekenbedarf erarbeitet und begründet.

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