EFN-Position zur Europäischen Säule sozialer Rechte – jetzt auch in Deutsch
04.06.2018
„Wir hoffen, dass neben allen anderen Prinzipien ganz besonders die Nummer 10 der Europäischen Säule hohe Priorität in der Pflegepolitik der deutschen Bundesregierung erhält. Dort heißt es: ‚Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Recht auf ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Recht auf ein Arbeitsumfeld, das ihren beruflichen Bedürfnissen entspricht und ihnen eine lange Teilnahme am Arbeitsmarkt ermöglicht.‘ Professionell Pflegende in Deutschland haben diese Rechte in ihrem beruflichen Alltag seit langem nicht mehr erlebt, das muss sich ändern“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel am 1. Juni in Berlin.
Die Europäische Säule sozialer Rechte baut auf 20 Grundsätzen auf: Allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen, Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, aktive Unterstützung für Beschäftigung, sichere und anpassungsfähige Beschäftigung, Löhne und Gehälter, Informationen über Beschäftigungsbedingungen und Kündigungsschutz, sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, gesundes sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld und Datenschutz, Betreuung und Unterstützung von Kindern, Sozialschutz, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Mindesteinkommen, Alterseinkünfte und Ruhegehälter, Gesundheitsversorgung, Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Langzeitpflege, Wohnraum und Hilfe für Wohnungslose, Zugang zu essenziellen Dienstleistungen.
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