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EFN-Position zur Europäischen Säule sozialer Rechte – jetzt auch in Deutsch

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben im November 2017 beim EU-Sozialgipfel für faire Arbeitsplätze und Wachstum die „Europäische Säule sozialer Rechte“ verabschiedet. Nach Auffassung der EU sind die darin festgelegten Grundsätze und Rechte gemeinsame Verpflichtung und Verantwortung der Organe der EU, der Mitgliedsstaaten, der Sozialpartner und weiterer Interessenträger. Im April 2018 haben die europäischen Pflegeberufsverbände (European Federation of Nurses Associations, EFN) in einem Positionspapier dazu Stellung genommen und ihre Forderungen in Bezug auf die Profession Pflege formuliert. Das Papier hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) als EFN-Mitglied jetzt ins Deutsche übersetzt und stellt es unter www.dbfk.de/de/veroeffentlichungen/Internationales.php als Download bereit.

04.06.2018

„Wir hoffen, dass neben allen anderen Prinzipien ganz besonders die Nummer 10 der Europäischen Säule hohe Priorität in der Pflegepolitik der deutschen Bundesregierung erhält. Dort heißt es: ‚Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Recht auf ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Recht auf ein Arbeitsumfeld, das ihren beruflichen Bedürfnissen entspricht und ihnen eine lange Teilnahme am Arbeitsmarkt ermöglicht.‘ Professionell Pflegende in Deutschland haben diese Rechte in ihrem beruflichen Alltag seit langem nicht mehr erlebt, das muss sich ändern“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel am 1. Juni in Berlin.

Die Europäische Säule sozialer Rechte baut auf 20 Grundsätzen auf: Allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen, Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, aktive Unterstützung für Beschäftigung, sichere und anpassungsfähige Beschäftigung, Löhne und Gehälter, Informationen über Beschäftigungsbedingungen und Kündigungsschutz, sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, gesundes sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld und Datenschutz, Betreuung und Unterstützung von Kindern, Sozialschutz, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Mindesteinkommen, Alterseinkünfte und Ruhegehälter, Gesundheitsversorgung, Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Langzeitpflege, Wohnraum und Hilfe für Wohnungslose, Zugang zu essenziellen Dienstleistungen.

Pressekontakt:

Johanna Knüppel
Referentin
Tel.: 030-2191570
E-Mail: presse@dbfk.de

 

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