Ausbildungsreform Pflege zügig umsetzen
15.05.2018
Der DBfK weist ausdrücklich Einschätzungen zurück, die inhaltlichen Anforderungen der künftigen Pflegeausbildung seien überzogen. Diese Bewertungen sind durchsichtige und verzweifelte Versuche einzelner Gruppierungen, ihre ganz anders begründete Ablehnung der Ausbildungsreform zu bemänteln. Die Kompetenzen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung entsprechen dem Anforderungsniveau der Berufeanerkennungsrichtlinie und - noch wichtiger - den Anforderungen an eine professionelle Pflege. Die immer komplexer werdenden Versorgungsbedarfe erfordern hohe Fachkompetenz! Ebenso unbegründet ist die Kritik am Zeitplan der Beratung. Hier wird lediglich der Versuch unternommen, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verzögern.
Der DBfK fordert die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, sich nicht von den Verfechtern einer Pflegeausbildung mit möglichst niedrigen Anforderungen beirren zu lassen, sondern die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die den Vorgaben im Pflegeberufegesetz entspricht, zügig der weiteren Beratung zuzuleiten. Damit kann sie noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und es können dann die weiteren Umsetzungsschritte in Bund, Ländern sowie bei Schulen und Trägern der praktischen Ausbildung folgen. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zur Zukunftssicherung der pflegerischen Versorgung in Deutschland.
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