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BVMed zu Rahmenempfehlungen für Hilfsmittelverträge: „Chance zum Bürokratieabbau vertan“

Nach drei Jahren Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern inklusive einem Schiedsverfahren stellt der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, ernüchtert fest: Mit den neuen Rahmenempfehlungen ist eine große Chance zum Bürokratieabbau im Hilfsmittelbereich von der Krankenkassenseite vertan worden. „Jetzt müssen wir auf den Gesetzgeber hoffen, durch die Digitalisierung der Prozesse bei der Hilfsmittelversorgung für die dringend erforderlichen Vereinheitlichungen und Vereinfachungen zu sorgen. Weniger Verwaltungsaufwand bedeutet mehr Kapazitäten für die Patientenversorgung“, so BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.
BVMed zu Rahmenempfehlungen für Hilfsmittelverträge: „Chance zum Bürokratieabbau vertan“

BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.

03.12.2019

Zum Hintergrund: Nach über drei Jahren wurden die Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringer-Verbänden über die „Rahmenempfehlungen zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln“ letztlich über ein Schiedsverfahren nach § 127 Abs. 9 SGB V beendet. Das Ergebnis ist aus Sicht des BVMed vollkommen unzureichend. Es bleibt weit hinter den Erwartungen und den Erfordernissen zurück. Bürokratieabbau ist im Bereich der Hilfsmittel-Verträge und -Abrechnungen ein wichtiges Anliegen, da für die Leistungserbringer ein enormer Aufwand durch sehr heterogene administrative Anforderungen der Krankenkassen besteht. Auch bei den Krankenkassen besteht ein großer Bedarf für Verwaltungsvereinfachung, wie die hohen Ausgaben für den Verwaltungsaufwand zeigen.

„Die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren hat auf dem Verhandlungsweg leider nicht funktioniert“, bemängelt BVMed-Expertin Pohl. Da aber weiter ein großer Bedarf an Vereinfachung und Vereinheitlichung besteht, müssen jetzt andere Mechanismen gefunden werden, um die erforderlichen Regelungen zu treffen. Dazu gehört insbesondere die Vereinheitlichung von erforderlichen Daten und Informationen für den elektronischen Kostenvoranschlag (eKV) bei Hilfsmittel-Versorgungen. „Hier sehen wir auch den Gesetzgeber gefordert. So muss dieser insbesondere im Zuge der zunehmenden Digitalisierung der Verwaltungsprozesse für Harmonisierung der bestehenden technischen und semantischen Anforderungen Sorge tragen“, so Pohl.

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