BVMed-Webinar zu "Fast Track" bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)
11.05.2020
Nach der Veröffentlichung der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) und des Leitfadens zum "Fast-Track-Verfahren" für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), können Hersteller nun ihre Anträge zur Aufnahme in das Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen. Neben einer endgültigen Aufnahme besteht für die Hersteller auch die Möglichkeit in das Verzeichnis vorläufig aufgenommen zu werden und im Rahmen einer Erprobung den Nachweis über positive Versorgungseffekte zu erbringen. Fester Bestandteil im Antragsverfahren ist ein wissenschaftliches Evaluationskonzept, anhand dessen der Nachweis über positive Versorgungseffekte erbracht wird.
Was muss bei einer Entscheidung für oder gegen das Fast-Track-Verfahren beachtet werden? Welche Erfahrungen können aus bisherigen Bewertungs- und Erprobungsverfahren übertragen werden? Welche Überlegungen müssen in ein wissenschaftliches Evaluationskonzept einfließen und welche Möglichkeiten der Umsetzung gibt es? Diese Fragen beantworten die Experten des BVMed-Webinars.
Die Teilnahmegebühr beträgt 195 Euro netto. Anmeldungen unter www.bvmed.de/events.