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BVMed: "Neue Exportanordnung schafft pragmatische Lösungen für die MedTech-Branche"

Nach einem Gespräch von Industrievertretern mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Bundesregierung, wie angekündigt, die bisherige Exportverbot-Anordnung vom 4. März 2020 aufgehoben und durch eine neue, flexiblere Anordnung für den Export von medizinischer Schutzausrüstung vom 12. März 2020 ersetzt. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hin.
BVMed: "Neue Exportanordnung schafft pragmatische Lösungen für die MedTech-Branche"

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll

13.03.2020

"Der Minister hat Wort gehalten. Wir kommen damit zu einer deutlicheren Flexibilisierung bei den Ausnahmemöglichkeiten, die erforderlich sind, um die komplexen Produktionsnetzwerke und Lieferketten aufrecht zu erhalten", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Die neue Anordnung kann unter www.bvmed.de/corona abgerufen werden.

So können Unternehmen Anträge für Ausfuhren und Verbringungen für die Aufrechterhaltung des Betriebs von ausländischen Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen beziehungsweise Betriebsstätten stellen. Wenn es erforderlich ist, kann eine Ausfuhr auch genehmigt werden, um eine Deckung des lebenswichtigen Bedarfes in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder der Europäischen Freihandelsassoziation zu gewährleisten und dadurch die Gesundheit von Menschen zu schützen.

Auch für die von BVMed-Vertretern geschilderte Problematik der OP-Sets, die von deutschen Unternehmen teilweise im europäischen Ausland zusammengestellt werden, gibt es nun eine flexiblere Lösung. Der Export von medizinischen Schutzprodukten "als untergeordneter Bestandteil eines anderen Gutes oder als Beistellung zur Verwendung für ein anderes Gut" ist demnach zulässig. Auch die "Durchfuhr von den in der Anordnung erfassten Gütern durch Deutschland" ist jetzt zulässig. Weiterhin wurden die Genehmigungstatbestände teilweise erheblich erleichtert, sofern der lebenswichtige Bedarf in Deutschland gewährleistet ist.

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