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Brexit-Verhandlungen: Marktzugang für Arzneimittel erhalten

Bei den Verhandlungen zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) ist darauf zu achten, dass auch künftig innovative EU-Produkte Zugang zum britischen Arzneimittelmarkt haben. Außerdem sollen in europäischen Verfahren bereits erteilte Zulassungen ihre Gültigkeit für den britischen Markt behalten. Großbritannien will am 29. März den Austrittsantrag aus der EU einreichen. Damit beginnen die bilateralen Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und der britischen Regierung.

29.03.2017

"Der Brexit darf den Zugang zum britischen Arzneimittelmarkt und damit die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht behindern", sagt Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), und fügt hinzu: "Der BAH setzt sich dabei für eine uneingeschränkte Anerkennung europäischer Zulassungen in Großbritannien ein." Darauf sei bei den nun folgenden Austrittsverhandlungen und der Neuregelung der künftigen Teilnahme Großbritanniens an europäischen Zulassungsverfahren unbedingt zu achten.

Die in europäischen zentralen oder dezentralen Verfahren bereits erteilten europäischen Arzneimittelzulassungen müssten weiterhin in Großbritannien Bestand haben. Nur so könne der Zugang zu Arzneimitteln für Patienten sichergestellt und der britische Markt für Arzneimittel-Hersteller aus der EU erhalten bleiben. "Wenn wir jetzt regulatorische Hürden aufbauen, gefährden wir das hohe Niveau, das wir in der europäischen Zusammenarbeit und bei der Harmonisierung von Regularien zur Zulassung und Arzneimittelsicherheit schon erreicht haben", ergänzt Weiser.

Pressekontakt:

Holger Wannenwetsch
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 3087596-122
E-Mail: wannenwetsch@bah-bonn.de

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