Behandlungsfehler: Vorwürfe erneut angestiegen
18.05.2016
Was ist ein Behandlungsfehler?
Juristisch gesehen, schließen Arzt und Patient bei jeder ärztlichen Behandlung einen Vertrag. „Das bedeutet, dass der Arzt dem Patienten eine ordnungsgemäße Behandlung schuldet, die dem geltenden medizinischen Stand zum Zeitpunkt der Behandlung entspricht. Außerdem hat der Patient Anspruch auf eine umfassende Aufklärung im Vorfeld der Behandlung. Risiken und Alternativen muss der Arzt verständlich erklären“, sagt Juristin Maria Boysen. „Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn der Arzt diese Standards – vorsätzlich oder fahrlässig – nicht erfüllt oder seiner Aufklärungspflicht nicht nachkommt.“
Unzureichende Sicherheitskultur in Deutschland
Behandlungsfehler werden in Deutschland nicht systematisch gemeldet oder erfasst. Sie liegen unter anderem beim MDK, bei den Kassen, bei Schlichtungsstellen oder Anwälten. Maria Boysen: „Das führt dazu, dass die Datenlage intransparent ist. Dabei würden diese Daten helfen, eine gezielte Strategie zur Fehlervermeidung zu erarbeiten. Wir wünschen uns eine offene Fehlerkultur.“ Wie der MDK fordert auch die SBK eine zentrale Meldestelle für diese Fehler – denn nur so können sie umfassend reduziert werden. Die Hälfte aller Vorwürfe richtet sich an die Chirurgie. „Ein Vorwurf bedeutet noch nicht, dass tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt“, sagt Maria Boysen. „Was wir allerdings sagen können: Vorwürfe entstehen oft dann, wenn im Vorfeld eines chirurgischen Eingriffs die Risiken der Behandlung nicht klar genug kommuniziert werden. Viele Versicherte wenden sich zum Beispiel bei sogenannten „aufklärungspflichtigen Komplikationen“ an uns. Diese können auch bei größter ärztlicher Sorgfalt auftreten und stellen keinen Behandlungsfehler dar. Ein Aufklärungsgespräch vorab gibt dem Patienten Sicherheit und sorgt für Klarheit.“
Was tun bei Verdacht?
Generell empfiehlt die SBK, sich bei Bedenken die Behandlung nochmals von dem behandelnden Arzt ausführlich erklären zu lassen. Sind die Zweifel danach nicht ausgeräumt, hilft die SBK mit ihrem Behandlungsfehler-Service telefonisch weiter. Sollte sich der Verdacht erhärten, kann die SBK den Auftrag erteilen, den Fall zu prüfen. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird außerdem festgestellt, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler verursacht wurde. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. SBK-Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine zusätzlichen Kosten. „Dennoch ist eine Strategie für die zukünftige Vermeidung von Behandlungsfehlern dringend notwendig“, so Maria Boysen.
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Siemens-Betriebskrankenkasse
Katrin Gast
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