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BDP kritisiert, dass Gesundheits-Apps ohne vorherige Prüfung der Wirksamkeit verschrieben werden können

Das Digitale-Versorgungs-Gesetz wurde am 7. November 2019 beschlossen und sieht vor, dass Gesundheits-Apps zukünftig für ein Jahr verschrieben werden können und die gesetzlichen Krankenversicherungen für die Kosten aufkommen. Auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten soll es ermöglicht werden, digitale Gesundheitsanwendungen zu verordnen.

25.11.2019

„Gesundheits-Apps können eine Behandlung sinnvoll ergänzen, etwa begleitend zu einer Therapie oder in der Nachsorge. Dies hat der BDP erkannt und zertifiziert seit diesem Jahr Online-Interventionen, die sich durch Seriosität, Datenschutz und vor allem ihre Wirksamkeit auszeichnen“, erklärt BDP-Präsident Prof. Dr. Michael Krämer. „Uns bereitet jedoch Sorge, dass die Hersteller laut Digitale-Versorgungs-Gesetz erst nach einem Jahr nachweisen müssen, ob ihre App die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert – viel zu spät, um mögliche Risiken auszuschließen.“

Im Gesetzentwurf ist von einem „geringen Risikopotenzial“ die Rede, welches es rechtfertige, keine hohen Evidenzanforderungen an Apps zu stellen. Problematisch wird dies, wenn Personen statt eine Therapie in Anspruch zu nehmen, sich nur auf eine App verlassen. Es ist sogar denkbar, dass eine ungeprüfte App ihren Zustand noch verschlimmert.

Weitere Informationen zum Gütesiegel "Geprüfte Psychologische Online-Intervention": https://www.bdp-verband.de/profession/zertifizierungen/guetesiegel-gepruefte-psychologische-online-intervention.html

 

Kontakt:
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin
Tel. 030 - 209 166 620
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