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BDP fordert hohes Datenschutzniveau und Selbstbestimmung bei Daten zur psychischen Gesundheit

Gleichzeitig zur Diskussion in Deutschland um die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Das Vertrauen in die Unschädlichkeit der digitalen Prozesse und die eigene Kontrolle zur Abwendung des Eintretens eines Schadens sind wesentliche Grundlagen für viele Prozesse im digitalen Wandel. Zur Förderung der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger müssen die Prinzipien Datensouveränität und Selbstbestimmung durchgehend beachtet werden.

13.03.2023

Der BDP hat zum Themenkomplex EHDS ein BDP-Positionspapier erarbeitet, in dem Empfehlungen zur Erhaltung des Vertrauens aufgestellt werden. Dies schließt ein, dass Datensicherheit, Nutzen und Unschädlichkeit bei der Verwendung von Gesundheitsdaten einerseits und das Recht der Bürger auf ihre Daten vollumfänglich gesichert sind.

Die Gesetzgebungsprozesse in Deutschland und Europa greifen sehr stark ineinander. Daher ist es bedeutsam, welche Daten auf der nationalen Ebene wem und in welcher Form bereitgestellt werden, wie und von wem diese europäisch weiterverarbeitet werden und wer die Freigabe für deren wissenschaftliche oder kommerzielle Nutzung erteilt.

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der BDP das Positionspapier an entscheidende Politikerinnen und Politiker in Deutschland und Europa übermittelt.

„Die Beachtung dieser Prinzipien ist ein zentraler Faktor, um das Vertrauen und die Motivation der Bürgerinnen und Bürger für die Mitwirkung bei den Veränderungen im digitalen Wandel zu gewährleisten“, so Dipl.-Psych. Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des BDP.

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