Sie sind hier: Startseite News BDI fordert extrabudgetäre Vergütung für den Medikationsplan

BDI fordert extrabudgetäre Vergütung für den Medikationsplan

Der Gesetzgeber hat verbindlich im Sozialgesetzbuch vorgeschrieben, dass in Zukunft den Patienten ein Medikationsplan zur Verfügung gestellt werden muss. Im Interesse einer transparenten Arzneimitteltherapie, die allein schon wegen der Folgen der Rabattverträge bei der Arzneimittelabgabe dringend notwendig ist, begrüßt der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) ausdrücklich die Intention des Gesetzgebers.

05.09.2016

Die Umsetzung führt aber zu einem bedeutsamen Mehraufwand an Koordination, Information und Bürokratie, der bei der Vergütung dieser Leistung berücksichtigt werden muss.

Der BDI fordert für die hausärztliche Versorgung deshalb eine Anhebung des Chroniker- und Geriatriekomplexes. Für alle übrigen Patienten, die einen Medikationsplan benötigen, muss eine eigene EBM-Ziffer eingeführt werden, die auch für den fachärztlichen Bereich zu gelten hat. Eine solche Ziffer darf nicht mit anderen Pauschalen verrechnet werden. Diese neuen Leistungen müssen zusätzlich erbracht werden und ersetzen keine seitherigen Honorierungen im EBM. Sie sind deshalb grundsätzlich extrabudgetär zu vergüten.

Der BDI erwartet insbesondere von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dass diese Vorgaben so mit den Krankenkassen vereinbart werden, damit die sinnvollen gesetzlichen Bestimmungen auch umgesetzt werden können.

Pressekontakt:

Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
Tilo Radau
Tel.: 0611 18133-0
E-Mail: info@bdi.de

Anhänge

abgelegt unter: