Austauschbarkeit von Biologika durch Apotheken – Neues Stellungnahmeverfahren eingeleitet
08.12.2022
Die Stellungnahmeberechtigten sind in den Tragenden Gründen zum Beschluss über die Einleitung des Stellungnahmeverfahrens genannt. Sie werden nun vom G-BA aufgefordert, bis zum 16. Januar 2023 eine schriftliche Stellungnahme zum Beschlussentwurf und den Tragenden Gründen abzugeben.
Einstellung des ursprünglichen Verfahrens
Mit der gesetzlichen Konkretisierung des Regelungsauftrags wurden die Inhalte und die damit einhergehenden Schwerpunkte der zu beratenden Fragestellungen derart modifiziert, dass der Unterausschuss Arzneimittel des G-BA beschlossen hat, das Stellungnahmeverfahren zum ursprünglichen Beschlussentwurf einzustellen. Durch die erneute Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens erhalten die Stellungnahmeberechtigten die Möglichkeit, sich auch zu dem neuen Beschlussentwurf zur Regelung der Austauschbarkeit von parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln durch Apotheken umfassend zu äußern.