Arzneimittel zur Tabakentwöhnung – G-BA nimmt Beratungen auf
18.03.2022
Im ersten Schritt beauftragte der G-BA bereits das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), den medizinischen Nutzen der vier Wirkstoffe zu bewerten, die derzeit zur Unterstützung einer Tabakentwöhnung zugelassen und in Deutschland auf dem Markt sind: Bupropion, Cytisin, Nicotin und Vareniclin. Das Ergebnis wird dem G-BA voraussichtlich im vierten Quartal 2023 vorliegen und in die Beratungen einbezogen werden.
Das nun eingeleitete Beratungsverfahren des G-BA geht auf einen gesetzlichen Auftrag zurück. Hintergrund ist, dass Arzneimittel zur Tabakentwöhnung generell von der Erstattungsfähigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen sind – dies ist vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch festgelegt (§ 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V). Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung wurde eine Ausnahmeregelung aufgenommen, wonach Versicherten mit schwerer Tabakabhängigkeit innerhalb von evidenzbasierten Programmen einmalig Arzneimittel zur Tabakentwöhnung zulasten der GKV verordnet werden können. Der G-BA hat den Auftrag erhalten, die Details zu regeln.