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17,6 Millionen Euro: Welches Honorarpotenzial steckt in der Videosprechstunde?

Was bringt die Videosprechstunde Ärzten und Psychotherapeuten eigentlich finanziell? Dieser Frage ging das Konstanzer Health-IT Start-up medflex GmbH nach und führte eine Hochrechnung anhand veröffentlichter Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) durch1 – mit den folgenden Ergebnissen: Demnach ließen sich mit den etwa 1,2 Millionen Videokonsultationen, die im 2. Quartal 2020 über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet wurden, videosprechstundenspezifische EBM-Zuschläge in Höhe von insgesamt rund 17,6 Millionen Euro erwirtschaften.
17,6 Millionen Euro: Welches Honorarpotenzial steckt in der Videosprechstunde?

Grafik: KBV

27.05.2021

Diese rechnerische Abschätzung zeigt, welche Honorarpotenziale Ärzte und Psychotherapeuten mit Videokonsultationen zusätzlich ausschöpfen könnten – ergänzend zu Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschalen sowie der EBM-Vergütung für weitere mögliche Einzelleistungen.1,2 In dieser Hochrechnung wurden EBM-Ziffern-spezifische Mindest- und Maximalmengen2 nicht berücksichtigt.

Den KBV-Daten zufolge bestehen deutliche Nutzungsunterschiede zwischen den einzelnen ärztlichen Fachgruppen. Konkrete Angaben zur Anzahl abgerechneter Videosprechstunden macht die KBV zu den 3 Fachgruppen Haus- und Kinder-/Jugendärzte sowie den Psychotherapeuten (Infografik).1,2

Diesen Schätzungen zugrunde liegen die für jede Videosprechstunde berechnungsfähigen Zuschläge sowie die von der KBV angegebene Anzahl der Haus- und Kinderärzte beziehungsweise Psychotherapeuten im Jahr 2020. Laut KBV handelte es sich bei 5 % der abgerechneten 1,2 Millionen Videosprechstunden (etwa 60.000) um einen Erstkontakt. Für sie beträgt der rechnerische Gesamtzuschlag – einschließlich der Authentifizierungsziffer – knapp 950.000 Euro (60.000 x 15,79 Euro). Bei den übrigen rund 1,14 Millionen Videokonsultationen war der Patient vorher bekannt. Bei ihnen beläuft sich die rechnerische Zuschlagssumme auf insgesamt über 16,7 Millionen Euro (1,14 Millionen x 14,68 Euro).1,2

Mehr als nur Videosprechstunde: Digitale Kommunikationsmöglichkeiten erweitern

„Die Abrechnungsdaten des Videosprechstunden-Booms im 2. Quartal 2020 zeigen, welchen buchstäblichen Mehrwert die Telemedizin für Ärzte und Psychotherapeuten bieten kann“ erklärt medflex-Mitgründer und Geschäftsführer Felix Rademacher, „Dabei wurde das maximale Abrechnungspotenzial von bis zu 50 Videosprechstunden pro Quartal noch gar nicht voll ausgeschöpft. Die Videokonsultation ist nur eine von vielen Möglichkeiten des digitalen Informationsaustauschs im Gesundheitswesen, die wir mit unserem medizinischen Messenger medflex deutlich erweitern. Denn mit medflex können Ärzte, Psychotherapeuten und weitere Behandlungsbeteiligte ihre gesamte Kommunikation ganz einfach und effizient über eine zentrale Plattform erledigen.“

Mit einer datensicheren Plattform den Behandlungsalltag vereinfachen

Mit dem medizinischen Messenger medflex können Ärzte und Psychotherapeuten per Video-Chats und Text-Messenger mit ihrem gesamten beruflichen Umfeld kommunizieren – datensicher, einfach über eine einzige Plattform und ohne zeitraubende Wechsel der Kommunikationssysteme. Die Videosprechstunden-Funktion von medflex ist nach den Richtlinien der KBV zertifiziert und arbeitet mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Sie funktioniert überdies DSGVO-konform – wie auch der Austausch medizinischer Informationen und die Übertragung von Dateien. medflex kann ohne Installation auf jedem Endgerät genutzt werden und besitzt das ips-Gütesiegel, das von der Initiative D1 der Bundesregierung empfohlen wird.

Der medizinische Messenger medflex ist im Jahr 2020 um mehr als das 16-Fache gewachsen. Mittlerweile nutzen ihn weit über 50.000 Ärzte, Therapeuten und Patienten in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Quellen:

  1. Kassenärztliche Bundesvereinigung, Immer mehr Praxen greifen zur Kamera - Zahl der Videosprechstunden auf über eine Million gestiegen, Pressemitteilung vom 04.02.2021, unter: https://www.kbv.de/html/1150_50419.php (abgerufen am 06.05.2021)
  2. Kassenärztliche Bundesvereinigung, VIDEOSPRECHSTUNDEÜBERSICHT ZUR VERGÜTUNG, 12.04.2021, unter: https://www.kbv.de/media/sp/Videosprechstunde__uebersicht_Verguetung.pdf (abgerufen am 06.05.2021)

 

Pressekontakt:

Mareike Horn
Email: mareike.horn@medflex.de
Tel.: +49 7531 8080 8107

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