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Eine gute Ausbildung von Pflegefachpersonen ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in die Gesundheit der Bevölkerung

Aktuell gelingt es der Politik, den Kostenträgern und den Leistungserbringern in Bremen nicht, die wichtige Reform der Pflegeausbildung in die Praxis umzusetzen. Damit ist eines der wichtigsten Projekte zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung in Bremen in akuter Gefahr. Die neue Pflegeausbildung soll ab dem 1.1.2020 auch in Bremen umgesetzt werden.

01.07.2019

"Dass es im Lehrer-Schüler-Zahlenverhältnis und in der Praxisanleitung einen dringenden Regelungsbedarf gab, verdeutlicht, wie dringend nötig eine Reform der Pflegeausbildung war." sagt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. So begrüßt der Berufsverband die in Bremen bereits getroffene Festlegung auf maximal 15 Auszubildende pro Lehrperson.

Im Vordergrund steht die gute Qualität der pflegerischen Versorgung, auf die die Bevölkerung einen Anspruch hat. Diese erfordert aber auch eine angemessene Refinanzierung der Ausbildung. Denn eine gute Ausbildung ist nur mit ausreichendem Personal und einer guten praktischen Anleitung zu gewährleisten. „Eine gute Ausbildung von Pflegefachpersonen ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in die Gesundheit der Bevölkerung“, so Dichter

Ausgerechnet in der Finanzierung der neuen Ausbildung konnte bislang keine Einigung zwischen den Leistungserbringern, den Leistungsträgern und dem Land Bremen erzielt werden. Eine Interessengemeinschaft aus Krankenhausgesellschaft, Freier Wohlfahrtspflege und privaten Leistungserbringern hat bereits in einem Schreiben an die Entscheidungsträger des Landes Bremen den Appell gerichtet, ihre Position als Kostenträger zu überdenken.

Vor diesem Hintergrund fordert der DBfK Nordwest die gewählten Vertreter der Bremer Bürgerschaft sowie die Kostenträger auf sich sofort den Herausforderungen in der Pflegeausbildung in Bremen zuzuwenden und so ihrer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung und den Bremer Pflegenden gerecht zu werden. Jede weitere Verzögerung gefährdet den pünktlichen Start der neuen Pflegeausbildung.

Die Pflegeberufereform sieht die Zusammenführung der bisherigen Ausbildungsgänge Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege vor. Gleichzeitig definiert das Pflegeberufegesetz u.a. vorbehaltene Tätigkeiten, selbstständige Kompetenzprofile und die Erweiterung des Kompetenzprofils um heilkundliche Aufgaben für Pflegefachpersonen. Hiermit soll auch der steigenden Verantwortung der Pflegeberufe Rechnung getragen werden. Das Gesetz regelt auch, wie viele Auszubildende eine Lehrperson maximal betreuen darf und wie die praktische Ausbildung umgesetzt werden muss.

Pressekontakt:

Burkhardt Zieger (V.i.S.d.P.)
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Tel.: +49 511 696844-0
E-Mail: presse-nordwest@dbfk.de

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