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WOKwissen Selektivverträge

Im Rahmen des vom Bundeskabinett am 17. Dezember 2014 beschlossenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes sollen Krankenkassen mehr Freiräume erhalten, um im Wettbewerb gute Verträge abzuschließen. Das scheint auch geboten zu sein, denn die Aufgaben und Befugnisse und somit auch die Gestaltungsmöglichkeiten der Krankenkassen im Bereich der sogenannten Selektivverträge, insbesondere nach den §§ 140a ff. SGB V, wurden in den letzten Jahren zunehmend eingeschränkt.
  • Im Rahmen des vom Bundeskabinett am 17. Dezember 2014 beschlossenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes sollen Krankenkassen mehr Freiräume erhalten, um im Wettbewerb gute Verträge abzuschließen. Das scheint auch geboten zu sein, denn die Aufgaben und Befugnisse und somit auch die Gestaltungsmöglichkeiten der Krankenkassen im Bereich der sogenannten Selektivverträge, insbesondere nach den §§ 140a ff. SGB V, wurden in den letzten Jahren zunehmend eingeschränkt.
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Wann 07.05.2015
von 09:30 bis 17:30
Veranstaltungsort Golden Tulip Berlin Hotel
Stadt Berlin
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Agentur WOK GmbH

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