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Update ASV § 116b: Erste Konkretisierungen für Tuberkulose und Gastrointestinale Tumore

Update ASV § 116b:Erste Konkretisierungen für Tuberkulose und Gastrointestinale Tumore Themen — Rechtliche Rahmenbedingungen (Anzeigeverfahren, Haftung, Anforderung …) — Richtlinien G-BA auch im Übergang zu alten ASV Regeln — Konkrete Anforderungen an die Teams und an die Klinik — Abrechnung und Mindestmengen — Ein- und Ausschluss von Bildgebenden Verfahren und Laborleistungen — Arbeitsweise und konkrete Vorgaben für die Zulassung Hintergrund: Abrechnung ohne Honorardeckel – für bestimmte Leistungen nach § 116b scheint das bald möglich zu sein.
  • Update ASV § 116b:Erste Konkretisierungen für Tuberkulose und Gastrointestinale Tumore Themen — Rechtliche Rahmenbedingungen (Anzeigeverfahren, Haftung, Anforderung …) — Richtlinien G-BA auch im Übergang zu alten ASV Regeln — Konkrete Anforderungen an die Teams und an die Klinik — Abrechnung und Mindestmengen — Ein- und Ausschluss von Bildgebenden Verfahren und Laborleistungen — Arbeitsweise und konkrete Vorgaben für die Zulassung Hintergrund: Abrechnung ohne Honorardeckel – für bestimmte Leistungen nach § 116b scheint das bald möglich zu sein.
    52.5142752112 13.3355784416
Wann 07.04.2014
von 08:30 bis 17:30
Veranstaltungsort Novotel Berlin Am Tiergarten
Stadt Berlin
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Update ASV § 116b: Erste Konkretisierungen für Tuberkulose  und Gastrointestinale Tumore

Themen
— Rechtliche Rahmenbedingungen (Anzeigeverfahren, Haftung, Anforderung …)
— Richtlinien G-BA auch im Übergang zu alten ASV Regeln
— Konkrete Anforderungen an die Teams und an die Klinik
— Abrechnung und Mindestmengen
— Ein- und Ausschluss von Bildgebenden Verfahren und Laborleistungen
— Arbeitsweise und konkrete Vorgaben für die Zulassung

Hintergrund:
Abrechnung ohne Honorardeckel – für bestimmte Leistungen nach § 116b scheint das bald möglich zu sein.
Nachdem der G-Ba am 21.03.2013 den allgemeinen Rechtsrahmen für die Erbringung von leistungen nach § 116b beschlossen hat, musste der Unterausschuss aSV des G-BA zunächst indikationsbezogene Konkretisierungen beschließen, bevor die Leistungserbringer gegenüber den erweiterten Landesausschüssen ihre Teilnahme an der aSV anzeigen können.
Im Dezember ist die krankheitsspezifische Richtlinie für Tuberkulose vom G-BA verabschiedet worden und im Februar folgt die Konkretisierung für Gastrointestinale Tumore. Man geht davon aus, dass die Richtlinien das BMG so passieren und im Frühjahr die ersten Anzeigen von aSV Teams an die Landesausschüsse herangetragen werden.
Spannend ist, wie der G-BA die Ausgestaltung der Teams vornehmen will und was unter der verpflichtenden Kooperation zu verstehen ist. Wer kann zukünftig Teamleiter werden und welche Fachärzte sind Voraussetzung? Schon im Vorfeld wurde heftig über die Mindestmengen und den Ein- oder Ausschluss von bildgebenden Verfahren und Laborleistungen diskutiert.

Ebenso ist die neue Vergütungssystematik noch nicht fertig und auch der Übergang von aSV alt zu aSV ist unklar. Auf dieser WOKwissen Konferenz stehen Experten aus dem G-BA, Juristen, Praktiker aus der Klinik und Vertreter der Kassen und Zulassungsbehörden als Referenten für Fragen und Diskussionen zur Verfügung. Sie erhalten viele Hilfestellungen zum Aufbau von ASV Teams.

Weitere Informationen und Onlineanmeldung unter: www.wokwissen.de

WOK

Agentur WOK