Verordnungsmöglichkeiten im Krankenhaus
Arzneimittel bei der Entlassung verordnen oder mitgeben?
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Arzneimittel bei der Entlassung verordnen oder mitgeben?
- Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eröffnet dem Arzt im Krankenhaus die Verordnung von Arzneimitteln: für die Zeit
- nach der Entlassung - außerhalb des Krankenhausgeländes
- Chancen und Risiken: Kostenentlastung und Organisationsverantwortung
- Details zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen
- Wer darf was verordnen, was ändert sich für die Krankenhausapotheke?
- Chancen für den öffentlichen Apotheker und die versorgende Apotheke
- Reaktion der niedergelassenen Ärzte: Standpunkte der Kassenärztlichen Vereinigung
52.5057193 13.3538838
Wann |
11.02.2016 von 09:30 bis 17:30 |
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Veranstaltungsort | Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade |
Stadt | Berlin |
Kontakttelefon | 06221-588080 |
Termin übernehmen |
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- Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eröffnet dem Arzt im Krankenhaus die Verordnung von Arzneimitteln: für die Zeit
- nach der Entlassung - außerhalb des Krankenhausgeländes
- Chancen und Risiken: Kostenentlastung und Organisationsverantwortung
- Details zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen
- Wer darf was verordnen, was ändert sich für die Krankenhausapotheke?
- Chancen für den öffentlichen Apotheker und die versorgende Apotheke
- Reaktion der niedergelassenen Ärzte: Standpunkte der Kassenärztlichen Vereinigung
Programm
