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Verordnen im Krankenhaus

Organisatorische und rechtliche Umsetzungshilfen
Wann 14.03.2017
von 09:30 bis 17:15
Veranstaltungsort Sheraton Hotel Esplanade Berlin
Stadt Berlin
Kontakttelefon 06221-588080
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Jetzt darf der Krankenhausarzt verordnen – aber kann er es auch? Die praktische Umsetzung des neuen Entlassmanagements stellt die Krankenhausleitungen und ihre Mitarbeiter vor eine Reihe von Herausforderungen. Die banale Frage nach dem Drucker für Rezepte und AU-Bescheinigungen eröffnet quasi im Schlepptau einen ganzen Rattenschwanz weiterer organisatorischer Fragen. Kann, darf, soll denn jetzt der Assistenzarzt verordnen? Und ist dann eigentlich der vorläufige Entlassbericht überhaupt noch vorläufig? Damit verknüpft sind auch viele rechtliche Fragen – nicht zuletzt nach der Regressgefahr für ein Krankenhaus, dass innovative Arzneimittel rezeptiert.

Jedes Krankenhaus wird sich diesen Fragen stellen und von Abteilung zu Abteilung unterschiedliche Abläufe und Regularien entwickeln müssen. Eine einzige Lösung für konservative und operierende Fächer wird es nicht geben können. In diesem Workshop werden die Fragen einmal aus organisatorischer und einmal aus rechtlicher Sicht beleuchtet. Die Teilnehmer werden befähigt, im eigenen Haus die neuen Abläufe erarbeiten und umsetzen zu können.

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ZENO Veranstatlungen GmbH

Programm

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