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Die Reform der Notfallversorgung

Das Gesetzt in der Nahaufnahme; Massive Änderungen für Krankenhäuser, Praxen, MVZ, Kassenärztliche Vereinigungen, Rettungsdienste und Patienten
  • Das Gesetzt in der Nahaufnahme; Massive Änderungen für Krankenhäuser, Praxen, MVZ, Kassenärztliche Vereinigungen, Rettungsdienste und Patienten
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Wann 09.10.2019 um 09:30 bis
19.07.2019 um 17:30
Veranstaltungsort Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade
Stadt Berlin
Kontakttelefon 06221-588080
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Während die ersten Krankenhäuser in den Budgetverhandlungen über die durchaus attraktiven Zuschläge für die Vorhaltung der Notfallversorgung nach dem Stufenkonzept sprechen, wird ein weiteres Kapitel in der Reform der Notfallversorgung aufgeschlagen: Spahns grundlegende Reform für den gesamten Notdienst.

Der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst soll mit der stationären Versorgung verschmolzen werden. Geplant sind sogenannte INZ – Integrierte Notfallzentren, die in der Krankenhausplanung der Länder vorgesehen werden sollen. Hier sollen Patienten in die richtige Versorgungsebene gesteuert werden. Ihnen zur Seite stehen im Hintergrund die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung, die an sieben Tagen die Woche und 24 Stunden für Akutfälle zur Verfügung stehen. Hilfesuchende Patienten werden telefonisch oder per App beraten und gesteuert. Am Telefon sind geschulte Mitarbeiter und/oder Ärzte tätig, die – auch EDV-basiert – triagieren. Sogar die Rettungsdienste sollen als eigenständiger Leistungsbereich im SGB V etabliert werden.

Flankiert wird das Gesetzesvorhaben von einer Reihe weiterer bereits realisierter Gesetzesinitiativen: Das TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz), die neue Bedarfsplanung und auch die Telematikinfrastruktur, mit der die sektorenübergreifende Kommunikation greifbar wird. So greift eins ins andere. Die Beurteilung aus Sicht von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen ist einhellig: Es wird in der Notfallversorgung und der Patientensteuerung kein Stein auf dem anderen bleiben. Alle Betroffenen sollten sich frühzeitig damit auseinandersetzen.

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Notfallversorgung Gesetzt 2019 i.pdf — PDF document, 196 kB (201,536 bytes)