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Der Informationsbeauftragte in der Pharmazeutischen Industrie

- Gesetzliche Rahmenbedingungen - Die Stellung im Unternehmen (national/international) - Personalunion und Abgrenzung zu anderen Abteilungen - Erwartungen durch die Überwachungsbehörde - Vorgehen bei werbe- bzw. wettbewerbsrechtlichen Verstößen - Haftung bei Arzneimittelinformationen und Strafrecht
  • - Gesetzliche Rahmenbedingungen - Die Stellung im Unternehmen (national/international) - Personalunion und Abgrenzung zu anderen Abteilungen - Erwartungen durch die Überwachungsbehörde - Vorgehen bei werbe- bzw. wettbewerbsrechtlichen Verstößen - Haftung bei Arzneimittelinformationen und Strafrecht
    50.95233 6.96298
Wann 14.11.2011
von 09:00 bis 17:00
Veranstaltungsort Park Inn Hotel Belfortstraße
Stadt Köln
Kontaktname Yvonne Schäfer
Kontakttelefon 06221/65033-14
Zielgruppe Dieses Intensiv-Seminar richtet sich an
- Geschäftsführer
- Sachkundige Personen (Qualified Persons)
- Leiter der Herstellung oder Qualitätskontrolle
- Stufenplanbeauftragte
- Informationsbeauftragte sowie an
- Leiter und Mitarbeiter der Abteilungen
- Arzneimittelsicherheit
- Recht
- Med.-Wiss und
- Zulassung
der pharmazeutischen Industrie.
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Der Informationsbeauftragte ist im pharmazeutischen Unternehmen für die wissenschaftliche Information und darüber hinaus dafür verantwortlich, dass Kennzeichnung, Packungsbeilage, Fachinformation und Werbung mit den Zulassungsunterlagen übereinstimmen.

In dieser Veranstaltung werden Ihnen zunächst die rechtlichen Grundlagen für die Verantwortlichkeiten des Informationsbeauftragten aus AMG, AMWHV, HWG sowie dem Wettbewerbs- und Haftungsrecht dargestellt. Dabei werden auch die Abgrenzung und Schnittstellen zu anderen Betriebsbeauftragten und die Möglichkeiten der Personalunion thematisiert.

Auswirkungen auf die Organisationsstruktur im Pharmaunternehmen und Erfahrungen in der praktischen Umsetzung der Implementierung des Informationsbeauftragten werden aufgezeigt und ausführlich anhand von Beispielen aus der Praxis diskutiert. Dabei wird auch auf die diesbezüglichen Konsequenzen aus der 15. AMG-Novelle eingegangen. Es besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion mit Referenten und Teilnehmern.

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