Der Fixkostendegressionsabschlag (FDA)
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Hintergründe und Anwendung52.5055905 13.3548488
Wann |
14.03.2018 von 09:30 bis 17:00 |
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Veranstaltungsort | Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade |
Stadt | Berlin |
Kontaktname | Herr Schaaf |
Kontakttelefon | +496221588080 |
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Im internationalen Vergleich weist Deutschland eine hohe Krankenhaushäufigkeit auf. Die Mechanismen des Gesetzgebers zur Mengensteuerung greifen offensichtlich nicht, so dass die Fallzahlen in den Krankenhäusern weiter ansteigen. Um die Anreize zur weiteren Fallzahlsteigerung zu reduzieren, wurde mit dem Krankenhausstrukturgesetz der Fixkostendegressionsabschlag (FDA) eingeführt. Dieser soll Mehrleistungen mit höheren Abschlägen versehen als der zuvor gültige Mehrleistungsabschlag. Damit einher geht die Verlagerung der kostendegressiven Effekte von Mehrleistungen von der Landesebene ausschließlich auf die Krankenhausebene. Krankenhäuser ohne Mehrleistungen sollen von höheren Landesbasisfallwerten profitieren.
Neben der Erhöhung des Abschlags auf vereinbarte Mehrleistungen bringt der Fixkostendegressionsabschlag eine erhebliche Komplexitätssteigerung für die Budgetverhandlungen mit sich. Zahlreiche Ausnahmeregelungen sollen Steigerungen von bestimmten Leistungen vor dem Abschlag schützen. Für nicht-mengenanfällige Leistungen und Leistungssteigerungen, die auf Verlagerungen von Leistungen zwischen Krankenhäusern zurückzuführen sind, sollen die Abschläge halbiert werden. Gleichzeitig sollen höhere und ggf. auch länger laufende Abschläge für bestimmte Leistungsbereiche vereinbart werden.
Die richtige Kalkulation und der strategische Umgang mit Leistungssteigerungen vor dem Hintergrund des neuen Abschlags mit seinen zahlreichen Sonderregeln stellen die Krankenhäuser und die Krankenkassen vor große Herausforderungen. Diese resultieren auch aus zahlreichen offenen Fragen zur Anwendung des FDA. Mit diesem Workshop sollen die Hintergründe des FDA, die gesetzlichen Vorgaben und die sich daraus ergebenden Fragestellungen für die Budgetverhandlungen vorgestellt und an praktischen Beispielen diskutiert werden. Sofern Ergebnisse aus Schiedsstellenverfahren bereits vorliegen, werden deren Ergebnisse und Auswirkungen beleuchtet. Am Ende des Workshops wird kurz der aktuelle Stand zu den Pflegeuntergrenzen und zu den noch ausstehenden Beschlüssen des G-BA zur gestuften Notfallversorgung und zur qualitätsorientierten Vergütung vorgestellt.