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Beifall für die Reform der Hilfsmittelversorgung

Qualität und Patientenrechte stärken - Mit dem Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) kommen auf Krankenkassen und Anbieter eine Fülle zusätzlicher Aufgaben zu
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Wann 30.03.2017
von 09:30 bis 17:15
Veranstaltungsort Hotel Palace Berlin
Stadt Berlin
Kontakttelefon 06221-588080
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Beifall für den Gesetzgeber ist nicht selbstverständlich. Der Gesetzentwurf zur Heil- und Hilfsmittelversorgung sieht zwar gewaltige Mehrarbeit für Krankenkassen und Anbieter vor – stößt aber trotzdem nicht durchweg auf Ablehnung. Denn Qualität bei Produkt und Dienstleistung steht so eindeutig wie selten im Vordergrund. Zertifizierte Präqualifizierung bei einer akkreditierten (!) Präqualifizierungsstelle ist künftig Eingangsvoraussetzung.

Aber auch das Heilmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes soll fortgeschrieben werden. Eine neue Verfahrensordnung hierzu soll schon im Sommer nächsten Jahres stehen. Ein Jahr mehr Zeit soll es geben für die systematische Überprüfung des gesamten Verzeichnisses und die Anpassung an neue Versorgungsansprüche.

Erkennbar ist das Ziel des Gesetzgebers, dass der Versicherte ein modernes Hilfsmittel ohne Zuzahlung erhält. Die Zuzahlung soll Ausnahme anstelle der Regel werden. Krankenkassen müssen künftig ihre Versicherten nachweislich beraten und der Leistungserbringer soll im Fall der Zuzahlung genau angeben, welche Zahlungen geleistet wurden. So wird Transparenz geschaffen.

Sehr spannend und mit unmittelbarer Relevanz für Hersteller und Verordner wird die Neuregelung der Versorgung mit Verbandsmitteln. Im Focus steht die Versorgung von chronischen oder schwer heilenden Wunden.

Die Veranstaltung informiert über die anstehenden Änderungen und ihre Auswirkungen auf Anbieter und Krankenkassen. Alle sind gut beraten, wenn sie sich schon jetzt auf geänderte Bedingungen einstellen. Die Rechte des Patienten werden gestärkt, die Kontrollmechanismen auch.

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ZENO Veranstatlungen GmbH

Programm

Reform der Hilfsmittelversorgung Maerz 2017i.pdf — PDF document, 657 kB (673,714 bytes)
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